30.januar 1933 < Geschichte < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Aufgabe | der 30.januar wurde von den nationalsozialisten als tag der "machtergreifung" gefeiert. untersuchen sie eingehend, inwieweit dies tatsächlich berechtigt war. |
eigentlich müsst ich doch nur schreiben, dass hitler ja legal an die macht gekommen ist und von hindenburg zum reichskanzler ernannt wurde. eigentlich war der 30.1.1933 egtl ja nur der beginn der machtergreifung hitlers.
würde das reichen?
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Hi erika,
> der 30.januar wurde von den nationalsozialisten als tag der
> "machtergreifung" gefeiert. untersuchen sie eingehend,
> inwieweit dies tatsächlich berechtigt war.
> eigentlich müsst ich doch nur schreiben, dass hitler ja
> legal an die macht gekommen ist und von hindenburg zum
> reichskanzler ernannt wurde. eigentlich war der 30.1.1933
> egtl ja nur der beginn der machtergreifung hitlers.
> würde das reichen?
Der Ausdruck "Machtergreifung suggeriert, dass die NSDAP dem frei gewählten Parlament und dem von diesem eingesetzten Rechtsstaat die Macht gegen deren Willen und ausschließlich mit illegalen Mitteln weggenommen hätten. Tatsächlich hatte die NSDAP eine nicht unerhebliche Unterstützung in der Bevölkerung und verfügte über größeren parlamentarischen Rückhalt als vorherige Weimarer Regierungen, vor allem die Präsidialkabinette. Der Regierungsantritt Hitlers war legal, ebenso weitere Elemente der Machtergreifung wie die Neuwahl am 5. März. Außerdem waren auch konservative Politiker und Parteien an der Übertragung der Macht an Hitler beteiligt, und zwar durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, durch die Beteiligung an der von Hitler geführten Regierung, durch die Verordnungen des Reichspräsidenten und durch die Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz im Reichstag 1933. Dieses Ermächtigungsgesetz war nicht das erste, bereits unter Friedrich Ebert (SPD) hatte es drei Ermächtigungsgesetze gegeben, die jedoch nur für einen kurzen Zeitraum galten. Vielleicht sollte man daher vom 30.01.1933 von einer "Machtübertragung" an Adolf Hitler sprechen!?!
Liebe Grüße
Analytiker
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danke für die antwort!
du hast jetzt auch was von ermächtigungsgesetz geschrieben...aber ist das wirklich gefragt? genua das ist nämlich mein problem...ich weiß nicht, ob das bei der fragenstellung nötig ist! denn es geht ja nur um den 30.januar, ob man den als tag der machtergreifung bezeichnen kann. und das kann man ja nicht, weil es eben eher eine machtübertragung war.
braucht man also das ermächtigungsgesetz, um die frage korrekt zu beantworten?
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> danke für die antwort!
bitte gern *smile*
> du hast jetzt auch was von ermächtigungsgesetz
> geschrieben...aber ist das wirklich gefragt? genau das ist
> nämlich mein problem...ich weiß nicht, ob das bei der
> fragenstellung nötig ist! denn es geht ja nur um den
> 30.januar, ob man den als tag der machtergreifung
> bezeichnen kann. und das kann man ja nicht, weil es eben
> eher eine machtübertragung war.
> braucht man also das ermächtigungsgesetz, um die frage
> korrekt zu beantworten?
Das kommt auf die Sichtweise und die Ausführlichkeitder Antwort
drauf an! Das Ermächtigungsgesetzt wurde am 23. März 1933
beschlossen und am 24. März verkündet. Somit kann man keine
"direkten" Bezug zum 30. Januar 1933 aufbauen. ABER das
Ermächtigungsgesetz war (wie die Geschichte zeiget) für Hitler
ein nicht unwesentlicher Teil der "Machtergreifung". Ich würde es
herauslassen, da es nur sekundär etwas mit der "Machtübertragung"
am 30. Januar 1933 zu tun hat... (aber sicher Ansichtssache *g*)
Liebe Grüße
Analytiker
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