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Forum "Jura" - 400-Euro Basis
400-Euro Basis < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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400-Euro Basis: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:36 Sa 27.10.2007
Autor: batjka

Hallo

ich habe folgende Frage.
Nehmen wir an, dass ich einen 400-Euro Job ausübe (abends). D.h. ich muss keine Steuern zahlen. Jetzt möchte ich noch einen 400-Euro Job anfangen (morgens). Werde ich jetzt die Steuern bezahlen müssen oder nicht?

mfg

        
Bezug
400-Euro Basis: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:44 Sa 27.10.2007
Autor: Analytiker

Hi batjka,

zuerst möchte ich explizit darauf hinweisen, das in diesem Forum (wie bereits im Jura-Forum steht) keine Rechtsberatung stattfindet. All das hier Gesagte ist als rein persönliche Meinung anzusehen und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Nachdem wir das geklärt hätten, nun zu deiner Frage ;-):
  

> Nehmen wir an, dass ich einen 400-Euro Job ausübe (abends).
> D.h. ich muss keine Steuern zahlen. Jetzt möchte ich noch
> einen 400-Euro Job anfangen (morgens). Werde ich jetzt die
> Steuern bezahlen müssen oder nicht?

Natürlich kannst du auch mehrere 400-Euro-Jobs nebeneinander steuerfrei ausüben, wenn du insgesamt nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst. Dafür musst du beim Finanzamt eine Befreiung von der Lohnsteuer beantragen, den Befreiungsbescheid legst du dann beiden Arbeitgebern vor. Ohne diese Bescheinigung kann es sein, dass dir 16 Prozent deines Lohnes als Steuer abgezogen werden.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]


Bezug
                
Bezug
400-Euro Basis: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:11 Sa 27.10.2007
Autor: batjka

danke für die schnelle Antwort.


also wenn ich jetzt 400 euro verdiene und noch einen Job anfange und dazu 400 euro verdiene, dann werde ich 16% von 800 euro Steuern zahlen müssen? Oder 16% von 400 obwohl ich insgesamt 800 verdienen würde?

mfg

Bezug
                        
Bezug
400-Euro Basis: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:22 Sa 27.10.2007
Autor: Josef

Hallo batjka,

Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge auf Beschäftigungen bis zu 400 Euro abführen. Diese betragen 25 % pauschal - davon entfallen pauschal 11 % auf die Kranken-, 12 % auf die Rentenversicherung und 2 % sind "fürs Finanzamt". Erfreulicher Nebeneffekt hier: Die Mini-Jobber brauchen keine Freistellungsbescheinigung mehr vom Finanzamt!


[]Fundstelle


Früher war es üblich, dass eine Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt werden musste. Dies ist jedoch seit ein paar Jahren nicht mehr der Fall.





Bei einem Minijob gilt  für den Arbeitnehmer: Brutto ist gleich netto. Derweil zahlt der Arbeitgeber Beiträge in Renten- und Krankenkasse. Aber Vorsicht: Wer mehrere 400-Euro-Jobs parallel ausübt, muss diese voll versteuern.


[]Fundstelle


Dabei werden alle Einkünfte aus allen Minijob zusammengerechnet!




Bezug
        
Bezug
400-Euro Basis: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:35 Sa 27.10.2007
Autor: Josef

Hallo,


>  
> ich habe folgende Frage.
> Nehmen wir an, dass ich einen 400-Euro Job ausübe (abends).
> D.h. ich muss keine Steuern zahlen. Jetzt möchte ich noch
> einen 400-Euro Job anfangen (morgens). Werde ich jetzt die
> Steuern bezahlen müssen oder nicht?
>  


Falls du monatlich über 400 Euro verdienst (aus allen beiden Euro-Jobs zusammengerechnet), dann musst du eine Lohnsteuerkarte dem 2. Arbeitgeber vorlegen. Andernfalls werden deine Einkünfte aus den 400-Euro-Jobs nachversteuert und das nach Steuerklasse 6. Beziehungsweise werden deine Einkünfte bei deiner Einkommensteuer-Erklärung nachträglich zu deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Viele Grüße
Josef

Bezug
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