400-Euro Basis < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 16:36 Sa 27.10.2007 | Autor: | batjka |
Hallo
ich habe folgende Frage.
Nehmen wir an, dass ich einen 400-Euro Job ausübe (abends). D.h. ich muss keine Steuern zahlen. Jetzt möchte ich noch einen 400-Euro Job anfangen (morgens). Werde ich jetzt die Steuern bezahlen müssen oder nicht?
mfg
|
|
|
|
Hi batjka,
zuerst möchte ich explizit darauf hinweisen, das in diesem Forum (wie bereits im Jura-Forum steht) keine Rechtsberatung stattfindet. All das hier Gesagte ist als rein persönliche Meinung anzusehen und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Nachdem wir das geklärt hätten, nun zu deiner Frage :
> Nehmen wir an, dass ich einen 400-Euro Job ausübe (abends).
> D.h. ich muss keine Steuern zahlen. Jetzt möchte ich noch
> einen 400-Euro Job anfangen (morgens). Werde ich jetzt die
> Steuern bezahlen müssen oder nicht?
Natürlich kannst du auch mehrere 400-Euro-Jobs nebeneinander steuerfrei ausüben, wenn du insgesamt nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst. Dafür musst du beim Finanzamt eine Befreiung von der Lohnsteuer beantragen, den Befreiungsbescheid legst du dann beiden Arbeitgebern vor. Ohne diese Bescheinigung kann es sein, dass dir 16 Prozent deines Lohnes als Steuer abgezogen werden.
Liebe Grüße
Analytiker
|
|
|
|
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 17:11 Sa 27.10.2007 | Autor: | batjka |
danke für die schnelle Antwort.
also wenn ich jetzt 400 euro verdiene und noch einen Job anfange und dazu 400 euro verdiene, dann werde ich 16% von 800 euro Steuern zahlen müssen? Oder 16% von 400 obwohl ich insgesamt 800 verdienen würde?
mfg
|
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 17:35 Sa 27.10.2007 | Autor: | Josef |
Hallo,
>
> ich habe folgende Frage.
> Nehmen wir an, dass ich einen 400-Euro Job ausübe (abends).
> D.h. ich muss keine Steuern zahlen. Jetzt möchte ich noch
> einen 400-Euro Job anfangen (morgens). Werde ich jetzt die
> Steuern bezahlen müssen oder nicht?
>
Falls du monatlich über 400 Euro verdienst (aus allen beiden Euro-Jobs zusammengerechnet), dann musst du eine Lohnsteuerkarte dem 2. Arbeitgeber vorlegen. Andernfalls werden deine Einkünfte aus den 400-Euro-Jobs nachversteuert und das nach Steuerklasse 6. Beziehungsweise werden deine Einkünfte bei deiner Einkommensteuer-Erklärung nachträglich zu deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|