Abschreibung. Lösung falsch? < Sonstiges < Schule < Mathe < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 12:27 So 24.09.2017 | Autor: | betina |
Aufgabe | Ein LKW wurde im Januar für 50.000€ angeschafft.
Sein Wiederbeschaffungswert beträgt 60.000€.
Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt 8 Jahre, die geschätzte betriebliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre.
Berechne den kalkulatorischen Abschreibungsbetrag für den Monat November des aktuellen Jahres. |
Hallo,
leider komm ich nicht auf das Lösungsergebnis. ´
Ich würde jetzt [mm] \bruch{AW x Monat}{betriebliche ND} [/mm] rechnen.
[mm] \bruch{50.000 € x1(Monat November)}{10Jahre} [/mm] = 5.000€
Als Lösung steht aber nur 500€.
Ist die Lösung falsch oder hab ich was falsch.
Danke schonmal!
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:04 So 24.09.2017 | Autor: | Infinit |
Hallo Betina,
ohne ein wenig Zusatzinfo kommen wir da wohl kaum weiter. Was ist denn biteschön das aktuelle Jahr?
Weiterkin kenne ich aus alten Basisvorlesungen von vor 30 Jahren, dass in den Zähler der Größe die Differenz zwischen Neubeschaffungswert und Restwert eingeht, was in Deinem Beispiel dann wohl 10000 € wären.
Mehr kann ich dazu eben auch nicht sagen, und so stelle ich das Ganze mal auf "teilbeantwortet".
Viele Grüße,
Infinit
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 13:11 So 24.09.2017 | Autor: | Diophant |
Hallo Infinit,
das hat hier mit einer Abschreibung für die Steuer nichts zu tun sondern es geht um ein Instrument der Kostenrechnung.
Gruß, Diophant
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 13:43 So 24.09.2017 | Autor: | betina |
Hallo Infinit,
sehe jetzt auch grade, dass das Jahr in meiner Aufgabenstellung fehlt. Lese beim nächsten Mal nochmal drüber bevor ich's abschicke.
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Hallo,
du schreibst doch selbst, dass es um eine kalkulatorische Abschreibung geht. Also muss man den Wiederbeschaffungswert zugrunde legen, nicht den Kaufpreis. Nutzungsdauer sind die 10 Jahre und jetzt kommt das entscheidende: in der Aufgabe sollst du den Abschreibungsbetrag für einen Monat berechnen, nicht für ein Jahr. Damit kommt mann direkt auf die 500.- €.
Gruß, Diophant
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(Frage) beantwortet | Datum: | 13:54 So 24.09.2017 | Autor: | betina |
Hallo Diophant,
heißt also, wenn ich in der Prüfung den Begriff "kalkulatorische Abschreibung" lese, dass ich mich immer auf den Betrag des Wiederbeschaffungswertes beziehen muss?
Heißt also nach deinen Erklärungen muss ich das in den Taschenrechner eingeben, um auf die 500€ zu kommen.
[mm] \bruch{60.000€}{12Monate x 10Jahre}
[/mm]
12 Monate, weil ich mich nur auf den einen Monat, also sprich November beziehen muss. Deswegen nochmal durch 12 teilen. Richtig?
Wofür sind dann die anderen Angaben da? 50.000€ und 8 Jahre?
lg Betina
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Hallo,
> Hallo Diophant,
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> heißt also, wenn ich in der Prüfung den Begriff
> "kalkulatorische Abschreibung" lese, dass ich mich immer
> auf den Betrag des Wiederbeschaffungswertes beziehen muss?
Das hatten wir alles schon einmal. Die Frage kann ich dir nicht beantworten, da musst du schon deine Unterlagen zu Rate ziehen. Die kalkulatorische Abschreibung ist wie schon gesagt ein Instrument der Kostenrechnung. Kostenrechnung wiederum ist der Oberbegriff über eine Reihe von Methoden, mit denen Unternehmen alles mögliche darstellen, von den Kosten für einen Artikel/ein Projekt über die Kosten von Abteilungen bis hin zu Kennzahlen und Controlling. Wie man dabei vorgeht, das bleibt doch jeder Firma selbst überlassen. Insbesondere darf man sich damit auch selbst in die Tasche lügen, ohne dass dies irgendjemand externes interessiert. Und das ist der Unterschied zur steuerrechtlichen Abschreibung, wo man Gesetze und Vorschriften zwingend befolgen muss.
Also musst du als Student/Studentin so vorgehen, wie du es gelernt hast, und das können wir dir wie gesagt nicht abnehmen.
> Heißt also nach deinen Erklärungen muss ich das in den
> Taschenrechner eingeben, um auf die 500€ zu kommen.
>
> [mm]\bruch{60.000€}{12Monate x 10Jahre}[/mm]
>
> 12 Monate, weil ich mich nur auf den einen Monat, also
> sprich November beziehen muss. Deswegen nochmal durch 12
> teilen. Richtig?
Ja klar. Die Wiederbeschaffungskosten werden so einfach auf die Nutzungsdauer (in Monaten) verteilt.
> Wofür sind dann die anderen Angaben da? 50.000€ und 8
> Jahre?
>
Wahrscheinlich soll man in dieser Aufgabe eben genau das zeigen: das man den Unterschied zwischen steuerrechtlicher und kalkulatorischer Abschreibeung kennt (die wie gesagt außer den Methoden nichts miteinander zu tun haben) und somit in der Lage ist, mit den richtigen Daten zu rechnen.
Gruß, Diophant
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:49 So 24.09.2017 | Autor: | betina |
Danke für eure Hilfe!
Hab mich nochmal mit dem Thema genauer befasst.
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