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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:25 Mi 25.07.2007 | Autor: | Lars_B. |
Aufgabe | Eine Maschine werde in den ersten drei Jahren mit einer Rate von jeweils 25% geome-
trisch degressiv abgeschrieben. Nach dem dritten Jahr erweist sich der Übergang zur
linearen Abschreibung erstmals als vorteilhaft (bei gleichem Abschreibungsprozentsatz).
Infolgedessen wird die Maschine vom vierten Jahr ab linear auf Null abgeschrieben. Am
Ende welchen Jahres ist der Restwert Null erreicht?
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Hallo,
da haben wir nun gar keinen Ansatz.
Welche Formel wäre da empfehlenswert ?
Vielen Dank für Hilfe
Grüße
Lars und Gabriel
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 15:27 Mi 25.07.2007 | Autor: | Josef |
Hallo Lars und Gabriel,
> Eine Maschine werde in den ersten drei Jahren mit einer
> Rate von jeweils 25% geome-
> trisch degressiv abgeschrieben. Nach dem dritten Jahr
> erweist sich der Übergang zur
> linearen Abschreibung erstmals als vorteilhaft (bei
> gleichem Abschreibungsprozentsatz).
> Infolgedessen wird die Maschine vom vierten Jahr ab linear
> auf Null abgeschrieben. Am
> Ende welchen Jahres ist der Restwert Null erreicht?
>
> Hallo,
>
> da haben wir nun gar keinen Ansatz.
>
> Welche Formel wäre da empfehlenswert ?
>
Formel für das Jahr m des optimalen Übergangs:
m [mm] \ge [/mm] n+1 [mm] -\bruch{100}{p}
[/mm]
n = ?
p = 25
m = 4
4 [mm] \ge [/mm] n+1 [mm] -\bruch{100}{25}
[/mm]
Viele Grüße
Josef
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Hi Lars und Gabriel,
> da haben wir nun gar keinen Ansatz. Welche Formel wäre da empfehlenswert ?
Um die Sache einmal aus ökonomischer Sicht zu betrachten, sollte man folgende Überlegungen anstellen:
Der Übergang von der geometrisch-degressiven Abschreibung zur linearen AfA ist sicher der Klassiker, aber oftmals in der Praxis gar nicht relevant. In einigen Unternehmen treten auch die Wechsel vom arithmetisch-degressiven Verfahren zur linearen AfA oder vom LE-Verfahren zur linearen AfA auf! Dabei gilt grundsätzlich nach deutschem Bilanzrecht folgendes:
Wechsel dann vollziehen, wenn gilt: [mm] \summe_{lineare AfA} [/mm] > [mm] \summe_{anderes Abschreibungsverfahren}
[/mm]
Diese Annahme gilt allerdings nur für das externe ReWe der Unternehmung. Im internen ReWe sind auch andere Wertansätze möglich, da dort nicht das oberste Bilanzierungprinzip das Vorsichtsprinzip ist, sondern das Kostenverursachungsprinzip!
Liebe Grüße
Analytiker
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