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Forum "Jura" - Allgemeine Grundrechtslehre
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Allgemeine Grundrechtslehre: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:52 Mi 04.08.2010
Autor: BloodyMary

Aufgabe

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Schwere eines Grundrechtseingriffs und den  Anforderungen an seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit?

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

Hallo,
ich verstehe irgendwie diese Aufgabe nicht, weiß gar nicht, was man von mir will. :(

Unter der "verfassungsrechtlichen Zulässigkeit" des Eingriffs versteht man den Gesetzesvorbehalt, oder? Aber was soll jetzt wie mit wem im Zusammenhang stehen, falls überhaupt?
Bin über jede Hilfe dankbar!

Grüße, Mary

        
Bezug
Allgemeine Grundrechtslehre: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 04:14 Do 05.08.2010
Autor: Josef

Hallo Mary,

>
> Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Schwere eines
> Grundrechtseingriffs und den  Anforderungen an seine
> verfassungsrechtliche Zulässigkeit?
>  
> ich verstehe irgendwie diese Aufgabe nicht, weiß gar
> nicht, was man von mir will. :(
>  
> Unter der "verfassungsrechtlichen Zulässigkeit" des
> Eingriffs versteht man den Gesetzesvorbehalt, oder?

[ok]

>  Aber
> was soll jetzt wie mit wem im Zusammenhang stehen, falls
> überhaupt?
>  Bin über jede Hilfe dankbar!
>  
> Grüße, Mary  





Mit der Feststellung, dass in ein Grundrecht eingegriffen ist, ist noch keine Aussage über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs getroffen. Ein Grundrechtseingriff hat nicht automatisch die Verletzung des Grundrechts zur Folge. Grundrechte unterliegen den aus der Verfassung ersichtlichen Schrankenbestimmungen, die grundrechtliche Eingriffe zulassen. Eingriffe, die sich innerhalb dieser Schranken halten, sind rechtmäßig. Ein Grundrecht ist erst verletzt, wenn in seinen Schutzbereich eingegriffen ist und wenn der Grundrechtseingriff rechtswidrig, d.h. durch keine Grundrechtsschranke gerechtfertigt ist oder wenn die verfassungsrechtlichen Grenzen der Einschränkbarkeit der Grundrechte (sog. Schranken-Schranken) nicht beachtet sind.

Quelle: Staats- und Verfassungsrecht; Maier


Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Allgemeine Grundrechtslehre: Vielen Dank
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 12:57 Mo 23.08.2010
Autor: BloodyMary

Vielen Dank für deine Hilfe!

Bezug
                        
Bezug
Allgemeine Grundrechtslehre: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 16:05 Mo 23.08.2010
Autor: Josef

Hallo BloodyMary,

> Vielen Dank für deine Hilfe!


Gern geschehen!
Vielen Dank für deine Mitteilung!


Viele Grüße
Josef

Bezug
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