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Forum "Jura" - Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Arbeitsverhältnis: Arbeitsrecht
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:47 Mo 03.12.2007
Autor: Nicole1989

Huhu Leute

Also bei uns in der Schweiz steht es im Obligationenrecht so geschrieben, dass einem Arbeitnehmer soviele Ferien gewährleistet werden aufgrund der Dauer des Arbeitsverhältnisses in einem Dienstjahr. Also...jetzt habe ich z.B. auf Ende September gekündigt. Aber bevor ich die Kündigung bekannt gegeben habe, habe ich meine 4 Wochen, die mir zustehen bereits eingezogen. Hätte das wohl irgendwelche Konsequenzen zur Folge?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

Grüsse Nicole

        
Bezug
Arbeitsverhältnis: Idee
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 23:07 Di 04.12.2007
Autor: Tanja-Nicole

Hallo Nicole! :-)

> Huhu Leute
>
> Also bei uns in der Schweiz steht es im Obligationenrecht
> so geschrieben, dass einem Arbeitnehmer soviele Ferien
> gewährleistet werden aufgrund der Dauer des
> Arbeitsverhältnisses in einem Dienstjahr. Also...jetzt habe
> ich z.B. auf Ende September gekündigt. Aber bevor ich die
> Kündigung bekannt gegeben habe, habe ich meine 4 Wochen,
> die mir zustehen bereits eingezogen. Hätte das wohl
> irgendwelche Konsequenzen zur Folge?
>  
> Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
>  
> Grüsse Nicole

Es gibt den Einzelarbeitsvertrag, besondere Einzelarbeitsverträge, Gesamtarbeitsvertrag und den Normalarbeitsvertrag.

[guckstduhier] []http://www.advokatur.ch/arbeit.html (klick dich mal da durch)
oder frag doch deinen Anwalt ;-) der kennt sich bestimmt besser aus.

Gruß Tanja

Bezug
        
Bezug
Arbeitsverhältnis: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:11 Mi 05.12.2007
Autor: Amano

Hi Nicole,

ich kenne das Schweizer Rechtssystem nicht, hier ist es so, dass dir Urlaubstage, die du zu viel genommen hast, von deinem letzten GEhalt abgezogen werden also zu unbezahltem Urlaub umfunktioniert werden. Umgekehrt bekommst du ja auch Urlaubstage ausbezahlt, die du nicht nehmen konntest bevor du die Firma verlaesst. dein Arbeitgeber muesste deine Kuendigung bestaetigen und in diesem Schreiben eigentlich erwaehnen, wie er das handhabt. Steht denn nichts in deinem Arbeitsvertrag dazu?

LG
Amano

Bezug
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