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Hallo miteinander,
neuerdings wurde mir zugetragen, das die Bestimmung des Aritkels von Nomen, die aus zwei anderen zusammengesetzt sind, durch eine grammatikalische Regel festgelegt werden. D.h. ein Nomen, das aus zwei anderen zusammengesetzt ist, verwendet den Artikel des Hauptnomens.
Beispiel:
das Schiff
der Kapitän
der Schiffskapitän
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Substantiv#durch_Zusammensetzung_.28zusammengesetzte_Substantive.3B_Komposita.29
Das habe ich wohl bisher intuitiv immer richtig gemacht.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass es auch Ausnahmen zu dieser Regelung gibt. Kennt da jemand welche?
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Hallo Soinapret,
> Trotzdem bin ich der Meinung, dass es auch Ausnahmen zu
> dieser Regelung gibt. Kennt da jemand welche?
Nein, ich kenne keine.
Wieso meinst Du, dass es Ausnahmen gibt?
Hast Du fragliche Beispiele?
Meines Erachtens ist dies eine der wenigen vollkommen strikten Regeln im Deutschen.
lg
reverend
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 21:28 Sa 19.12.2009 | Autor: | Soinapret |
> Wieso meinst Du, dass es Ausnahmen gibt?
Weil mir die Regel bis letzte Woche unbekannt war und ich meine schon einige Ausnahmen kennengelernt zu haben. Nur fallen mir diese nicht ein und ich versuche mich krampfhaft dran zu erinnern. Ist aber nur interessehalber, da mir meine Komilitone nicht glauben wollten, das es Ausnahmen gibt ;)
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 21:34 Sa 19.12.2009 | Autor: | reverend |
Hallo nochmal,
mich würde das auch interessieren. Bisher bin ich ganz auf der Seite Deiner KommilitonInnen.
Interessanter ist übrigens die Frage, wie das erste Nomen (wenn es denn eins ist) verwendet wird - im Nominativ Singular oder Plural, oder im Genetiv, oder gar nur auf seinen Stamm verkürzt? Da gibt es keine einheitliche Regel:
Gesangbuch
Hühnerbrühe
Volksabstimmung
Lehranstalt
...um nur einige zu nennen.
lg
rev
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