BGB ÖfR < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 09:26 Fr 08.03.2013 | Autor: | Matrix22 |
Aufgabe | Normen vom Bundestag |
Hey Leute ich habe jura als nebenfach und habe grosse Probleme zu Unterscheiden wann gucke ich im ÖfR und wann im BGB.
Alles steht im GG ( Grundgesetz ) was meint man mit GG muss ich dann immer im BGB oder Öfr nachschlagen?
Z.B Bundestag die Norm dazu ist ja Art 38 GG und was ist der Paragraph dazu oder braucht man hier keinen nennen?
Ich hoffe jemand kann ein bischen Licht in meinem Tunnel bringen.
Gruss
|
|
|
|
Hallo Matrix,
> Normen vom Bundestag
> Hey Leute ich habe jura als nebenfach und habe grosse
> Probleme zu Unterscheiden wann gucke ich im ÖfR und wann
> im BGB.
> Alles steht im GG ( Grundgesetz ) was meint man mit GG
> muss ich dann immer im BGB oder Öfr nachschlagen?
Weder noch. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und damit ein eigener Rechtskorpus.
> Z.B Bundestag die Norm dazu ist ja Art 38 GG und was ist
> der Paragraph dazu oder braucht man hier keinen nennen?
Es gibt im GG keine Paragraphen, sondern Artikel. Und welcher gemeint ist, steht ja schon da.
Den findest Du z.B. hier:
Art. 38 GG
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
> Ich hoffe jemand kann ein bischen Licht in meinem Tunnel
> bringen.
Das gehört aber echt zum absoluten Grundwissen in deutschem Recht. Hattest Du keine Einführungsvorlesung?
Grüße
reverend
|
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 09:41 Fr 08.03.2013 | Autor: | Matrix22 |
Hey vielen Dank ich war in keiner Vorlesung da es ein Nebenfach war und ich mich kurzfristig entschlossen hatte dieses Fach zu belegen.
Gruss
|
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 10:09 Fr 08.03.2013 | Autor: | reverend |
Hallo nochmal,
> Hey vielen Dank ich war in keiner Vorlesung da es ein
> Nebenfach war und ich mich kurzfristig entschlossen hatte
> dieses Fach zu belegen.
Dann solltest Du wenigstens eine Einführung lesen, z.B. G.Robbers, Einführung in das deutsche Recht, oder ein vergleichbares Werk.
Grüße
reverend
|
|
|
|