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(Frage) beantwortet | Datum: | 11:29 Sa 19.01.2008 | Autor: | souli |
Aufgabe | Ein Bauherr baut ein 3-stöckiges Haus. Im Bebauungsplan ist geregelt das aber nur 2-stöckige erlaubt sind.
Daher ein Verstoß gegen §30 BauGB
Frage darf dieses Haus abgerissen werden?
Also ich hab hier in meinem Aufschrieb als Antwort stehen:
= Keine Eingriffe in Freiheitsrechte ohne Ermächtigung in förmlichem Gesetz.
=LBO §65
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Bedeutet das soviel wie, dass der Gebäude Abbruch erfolgen muss da im LBO §65 dies so geregelt ist. Der Bauherr kann sich also nicht auf seine im GG verankerten Freiheitsrechte berufen.
D.h
Also da ich jetzt selber geschaut hab bin ich zu folgendem gekommen:
Also man könnte sich auf seine Freiheitsrechte berufen wenn keine Förmlichen Gesetze dagegensprechen.
Da aber da das BauGB ein Förmliches Gesetz ist (Parlamentsgesetz) kann der Abbruch angeordnet werden.
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