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(Frage) beantwortet | Datum: | 20:02 Di 28.04.2009 | Autor: | oOMiNeOo |
Aufgabe | Ein Filialleiter erhält ein monatliches Grundgehalt von 3 200, 00 . Sofern seine Verkaufserlöse 25 000,00 übersteigen, erhält er vom Mehrbetrag 3 % Umsatzprovision, die im Folgemonat ausbezahlt wird.
Im Oktober beträgt sein Umsatz 51 400, 00 .
Aufgaben
1) Berechnen Sie den Auszahlungsbetrag vom November, wenn folgende Abzüge anfallen: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 1041,75 .
Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung beträgt 836,21 !
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt 804,48 !
2) Bilden Sie die Buchungssätze
2.1 --> für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Banküberweisung)
2.2 für die Gehaltsabrechnung (Banküberweisung)!
3. Beschreiben Sie die Auswirkungen eines Steuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte für den Steuerpflichtigen bei seiner Gehaltsabrechnung! |
Hallo ihr lieben=)
Ich habe wieder mal ein Problemchen beim Rechnen.
Also zu der Aufgabe 1) Berechnung des Auszahlungsbetrages
Und zwar rechne ich da:
Grundgehalt 3.200,00
- LSt/KSt/Soli 1.041,75
- AN Sozialvers. 836,21
= Nettogehalt 1322, 04
Zum Nettogehalt kommt ja noch die Umsatzprovision.
Aber muss ich die 3 % von 51 400, 00 auf das Nettogehalt rechnen oder wie geht das??
Warum geben die eigentlich in der Aufgabenstellung den Anteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung an? Den AG braucht man doch gar nicht bei der Berechnung, oder??
Auf Rückmeldungen freue ich mich:)
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 21:18 Di 28.04.2009 | Autor: | Josef |
Hallo,
> Ein Filialleiter erhält ein monatliches Grundgehalt von 3
> 200, 00 . Sofern seine Verkaufserlöse 25 000,00
> übersteigen, erhält er vom Mehrbetrag 3 % Umsatzprovision,
> die im Folgemonat ausbezahlt wird.
> Im Oktober beträgt sein Umsatz 51 400, 00 .
>
> Aufgaben
> 1) Berechnen Sie den Auszahlungsbetrag vom November, wenn
> folgende Abzüge anfallen: Lohnsteuer, Kirchensteuer,
> Solidaritätszuschlag 1041,75 .
> Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung beträgt
> 836,21 !
> Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt
> 804,48 !
>
> 2) Bilden Sie die Buchungssätze
> 2.1 --> für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
> (Banküberweisung)
> 2.2 für die Gehaltsabrechnung (Banküberweisung)!
>
> 3. Beschreiben Sie die Auswirkungen eines
> Steuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte für den
> Steuerpflichtigen bei seiner Gehaltsabrechnung!
> Hallo ihr lieben=)
> Ich habe wieder mal ein Problemchen beim Rechnen.
> Also zu der Aufgabe 1) Berechnung des Auszahlungsbetrages
>
> Und zwar rechne ich da:
> Grundgehalt 3.200,00
> - LSt/KSt/Soli 1.041,75
> - AN Sozialvers. 836,21
> = Nettogehalt 1322, 04
>
> Zum Nettogehalt kommt ja noch die Umsatzprovision.
> Aber muss ich die 3 % von 51 400, 00 auf das
> Nettogehalt rechnen oder wie geht das??
>
3 % von 26.400 (= 51.400-25.000) = 792
> Warum geben die eigentlich in der Aufgabenstellung den
> Anteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung an? Den AG
> braucht man doch gar nicht bei der Berechnung, oder??
>
Du sollst doch die Buchungssätze bilden.
Viele Grüße
Josef
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