Betriebsanhörung < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 21:22 Mi 01.07.2009 | Autor: | hasso |
Hallo,
Ich bearbeite gerade ein Fall im Arbeitsrecht indem eine Kündigung an einen AN stattfindet und der AG einen Arbeiter bevollmächtigt hat einen AN zu kündigen.
Im Unternehmen selbst ist ein Betriebsrat somit geht aus § 102 hervor das man ja eine Betriebsanhörung vornehmen muss.
Was ich gerade nicht so weiß ist das aus dem § 102 Mitbestimmung bei Kündigung geht nicht hervor, das wenn der Betriebsrat der Kündigung nicht zustimmt was dann passiert.
Ist nur eine Kenntnis des Betriebsrat notwendig und sonst nichts?
Obwohl das wär ja dann keine Mitbestimmung.
Würd mich auf ner Antwort freuen =)
Danke im voraus.
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(Antwort) fertig | Datum: | 22:33 Mi 01.07.2009 | Autor: | Loddar |
Hallo hasso!
Sieh mal hier.
Gruß
Loddar
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 14:36 Do 02.07.2009 | Autor: | hasso |
danke
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