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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:54 Mi 24.06.2009 | Autor: | Marcel08 |
Aufgabe | Die Aubi AG schafft einen neuen Bürostuhl für das Büro ihres Vorstandsvorsitzenden an. Der Kaufpreis beträgt 120 (netto) und wird per Banküberweisung bezahlt. |
Hallo Community,
zur Lösung des vorliegenden Geschäftsvorfalls habe ich eine Frage. Die Musterlösung lautet zunächst wie folgt:
1.) GWG (BGA) 120 an Bank 144
Vst 24
2.) Abschr. GWG (BGA) an GWG (BGA) 120
Der 1. Buchungssatz ist klar: Hier liegt eine Bilanzänderung in Form eines Aktiv-Tausches vor. Das Aktivkonto "Bank" für kleiner, während das Aktivkonto "GWG (BGA)" durch den Kauf des Stuhls größer wird. Die Aktivsteigerung steht im Soll, während die Aktivminderung im Haben zu buchen ist. Die zu buchunde Forderung gegenüber dem Finanzamt in Form der Vorsteuer ist auch klar.
Allerdings weiß ich nun nichts mit dem 2. Buchungssatz anzufangen. Woher kommt er, bzw. woran erkenne ich, dass ich ihn hier ansetzen muss? Was bedeutet GWG?
Über eine baldige Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Gruß, Marcel
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(Antwort) fertig | Datum: | 15:33 Mi 24.06.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Marcel,
> Die Aubi AG schafft einen neuen Bürostuhl für das Büro
> ihres Vorstandsvorsitzenden an. Der Kaufpreis beträgt 120
> (netto) und wird per Banküberweisung bezahlt.
> Hallo Community,
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> zur Lösung des vorliegenden Geschäftsvorfalls habe ich eine
> Frage. Die Musterlösung lautet zunächst wie folgt:
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> 1.) GWG (BGA) 120 an Bank 144
> Vst 24
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> 2.) Abschr. GWG (BGA) an GWG (BGA) 120
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> Der 1. Buchungssatz ist klar: Hier liegt eine
> Bilanzänderung in Form eines Aktiv-Tausches vor. Das
> Aktivkonto "Bank" für kleiner, während das Aktivkonto "GWG
> (BGA)" durch den Kauf des Stuhls größer wird. Die
> Aktivsteigerung steht im Soll, während die Aktivminderung
> im Haben zu buchen ist. Die zu buchunde Forderung gegenüber
> dem Finanzamt in Form der Vorsteuer ist auch klar.
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> Allerdings weiß ich nun nichts mit dem 2. Buchungssatz
> anzufangen. Woher kommt er, bzw. woran erkenne ich, dass
> ich ihn hier ansetzen muss? Was bedeutet GWG?
>
GWG = Geringwertige Wirtschaftsgüter
Ab 2008 müssen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
deren Anschaffungs- oder Herstellkosten netto nicht höher sind als 150 Euro,
*
die beweglich, abnutzbar und
*
selbständig (= für sich allein) nutzbar sind
im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort zu 100 % abgeschrieben werden.
Quelle: Begriff der geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 2008
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 15:53 Mi 24.06.2009 | Autor: | Marcel08 |
Alles klar, vielen Dank!
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