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Einspruch Zentralabitur NRW De: Umfrage (beendet)
Status: (Umfrage) Beendete Umfrage Status 
Datum: 23:32 Sa 25.04.2009
Autor: espritgirl

Hallo Zusammen [winken],


am Dienstag, den 21. April wurde Deutsch geschrieben.

Der zweite Vorschlag für den LK bezog sich auf Kassandra. In der zweiten Aufgabe wurde Bezug zum Drama Don Karlos genommen.

Unter der Klausur stand ausdrücklich, das als zugelassene Hilfsmittel das Drama Don Karlos und der Duden zugelassen sind. Kassandra war demnach als Hilfsmittel verboten.

An zwei Schulen in Aachen wurden jedoch Exemplare von Kassandra ausgelegt - das ist doch eigentlich ein Regelverstoß, oder?

Ich habe heute meine Lehrerin in der Stadt getroffen und hatte ihr davon erzählt. Sie meinte, dass sie das auch schon gehört habe, aber der Ansicht ist, dass man dagegen nichts machen könne.

Stimmt das? An wen kann man sich dafür wenden? An das Schulministerium? Kann ich da einfach eine E-Mail schreiben, oder muss ich mich an andere Instanzen wenden?


Ich finde das nämlich ziemlich unfair. Mir fehlte der Zusammenhang, der für den Auszug wichtig war. Hätte ich ein Buch gehabt (wie einige anderen), dann hätte ich das ganz schnell nachschlagen können, da ich den Aufbau des Buches super im Kopf hatte.

Andere Schüler hatten dadurch meiner Meinung nach einen großen Vorteil.


Was würdet ihr tun? Und denkt ihr auch, dass weitere Schritte (wie auch immer die aussehen mögen) sinnlos sind? Ich denke, dass mans ja mal versuchen kann...




Liebe Grüße

Sarah :-)

        
Bezug
Einspruch Zentralabitur NRW De: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 10:05 So 26.04.2009
Autor: Analytiker

Huhu,

> An zwei Schulen in Aachen wurden jedoch Exemplare von
> Kassandra ausgelegt - das ist doch eigentlich ein
> Regelverstoß, oder?

es sieht so aus, ja.

> Ich habe heute meine Lehrerin in der Stadt getroffen und
> hatte ihr davon erzählt. Sie meinte, dass sie das auch
> schon gehört habe, aber der Ansicht ist, dass man dagegen
> nichts machen könne.

naja, das kann man so ja nicht sagen. Machen kann man sicher was, ob es eine Wirkung zeigt steht aber auf einem anderen Blatt Papier.

> Stimmt das? An wen kann man sich dafür wenden? An das
> Schulministerium? Kann ich da einfach eine E-Mail
> schreiben, oder muss ich mich an andere Instanzen wenden?

Also ich würde das versuchen über den Schulleiter deiner Schule zu administrieren. Denn der hat die Kontakte. So eine informelle Beschwerde, und der kann ggf. viel mehr erreichen als du. Und wenn das keine Wirkung zeigt, kann man immer noch Kontakt mit der Landesschulbehörde aufnehmen. Aber man sollte sich im klaren sein, das die sich nicht freuen wenn jeder dritte Schüler denen eine Mail schreibt ;-)!

> Ich finde das nämlich ziemlich unfair. Mir fehlte der
> Zusammenhang, der für den Auszug wichtig war. Hätte ich ein
> Buch gehabt (wie einige anderen), dann hätte ich das ganz
> schnell nachschlagen können, da ich den Aufbau des Buches
> super im Kopf hatte.

Wenn dein Vorwurf tatsächlich wahr ist, dann ist das sicher unfair.

> Was würdet ihr tun? Und denkt ihr auch, dass weitere
> Schritte (wie auch immer die aussehen mögen) sinnlos sind?
> Ich denke, dass mans ja mal versuchen kann...

Naja, erstmal sollte man schauen das du eine riesen Lawine lostreten kannst. Ich kann mir gut vorstellen, wenn sich der Tatverdacht erhärten sollte, das dort das Abitur wiederholt werden muss. Der Aufwand für solcherlei ist riesig! Das ist hier echt ein Politikum. Also ich würde erstmal mit deinem Schulleiter sprechen. Der hat den Überblick, und kann die Sache sicher am besten einschätzen...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

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Einspruch Zentralabitur NRW De: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 20:17 Mi 29.04.2009
Autor: Unas

Habe ich auch gehört.
Ausserdem waren bei 2 von 4 aufgaben keine eigene Leistung von den lehrern zu bewerten, also der berüchtigte 3te Aufgabenteil. (Teil 1 Verständnis, Teil 2 Analyse, Teil 3 Eigenleistung)

Also generell ist das ganze zentralabitur Mist.
Hab meins letztes jahr geschrieben, da war das geschrei danach auch groß.

Aber zum Thema dagegen vorgehen...
Ganz klar, man sollte es tun, weil das was da abläuft ist eine freschheit und ungerechtigkeit sonder gleichen!

Nur du wirst nichts machen können.
Wenn du, was man eigentlich WIRKLICH tun sollte, dagegen klagst, hast du einen langen Prozess vor dir, der sowieso erst nächstes Jahr verhandelt wird.
Bis man irgendwas erreicht hat, hätte man längst nen uniabschluss machen können oder ähnliches.

Das Schulministerium denkt nicht nach, kümmert sich letztlich um nichts und die leidtragenden sind Schüler.
Sonst niemand, nur Schüler die weder geld, Zeit, Lust oder das nötige Wissen haben um dagegen vorzugehen.

Schämen sollten se sich


Bezug
        
Bezug
Einspruch Zentralabitur NRW De: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:22 Do 30.04.2009
Autor: Marc

Hallo Sarah,

> Was würdet ihr tun? Und denkt ihr auch, dass weitere
> Schritte (wie auch immer die aussehen mögen) sinnlos sind?
> Ich denke, dass mans ja mal versuchen kann...

Angeblich war das an (mindestens) einer Schule in Essen ebenfalls so.

Es könnte sich dabei aber auch um ein Versehen des Lehrers handeln, immerhin ist es naheliegend, die Lektüre auszuteilen, von der die Aufgabe handelt.

In jedem Fall ist es aber so, dass dies von den Verantwortlichen des Zentralabiturs nicht so vorgesehen ist, da es die viel gepriesene Vergleichbarkeit schmälert. Also würde ich diese Verantwortlichen auch darauf hinweisen (das wäre dann das Ministerium des Landes NRW, ich würde einen Brief dorthin schicken).
Nur so kann das Ausmaß der Regelverstöße aufgedeckt werden.

Du darfst nur nicht damit rechnen, deine eigene Situation mit diesem Hinweis zu verbessern, denn dein Abitur war ja offenbar regelkonform.

Das Zentralabi ist nun mal eine gigantische logistische Operation, mit wahrscheinlich vielen Akteuren, die nicht 100%ig hinter den Regeln stehen, diese aber trotzdem umsetzen müssen. Da bleiben Unregelmäßigkeiten nicht aus.

Viele Grüße,
Marc

Bezug
        
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Einspruch Zentralabitur NRW De: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 00:33 Fr 01.05.2009
Autor: leduart

Hallo Sarah
Wenn es so war, war es ein Regelverstoss, oder eure Lehrer haben  das falsch interpretiert. -eigenartig, dass man das Buch nicht verwenden darf-.
Wenn es ein regelverstoss war, hast du ja nach den richtigen regeln geschrieben, bist also nicht benachteiligt. die annderen Schueler haben sicher einen Vorteil , den sie aber nicht selbst erschummelt haben.
Wenn du also was erreichen kannst, ist es, dass du dies Schueler dazu zwingst, nochmal zu schreiben, oder dass die Lehrkraft, die das falsch interpretiert hat nen Rueffel kriegt.
Deine L. kann beruecksichtigen, dass du nicht nachschlagen konntest, also mehr selbstaendige Leistung erbracht hast.
Bis vor 2 jahren konntest du das mass an Gerechtigkeit, das du jetzt verlangst nie haben, niemand konnte nachweisen, wenn der Lehrer seine eingereichten vorschlaege genauer vorbereitete als er angab.
Also bist du mit dem Zentralabi immer noch gerechter dran.
Und denk dran: du kannst nur anderen schaden, aber dir nix nuetzen.
Mein eindruck: zu viel Wind fuer einen Vorteil, den jemand hat.
denk an all die Vorteile, die du hattest und hast, mit der familie in der du aufgewachsen bist. die sind viel gravierender.
Gruss leduart

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