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Hallo,
die Frage lautet:
Nach der Kapitalerhöhung erwirtschaftet das Unternehmen im Jahr 03 einen JÜ in Höhe von 57,6 Mio . Wie hoch könnte die Dividente max und min sein?
So weit komme ich schon mal:
JÜ 57,6 Mio
- Verlustvortr. 0,5 Mio
57,1
Keine gesetzl.Rückl.
Einstellung andere Gewinnrücklagen 28,55
Bilanzgewinn 28,55 Mio
So, wie muss ich jetzt die max. bzw min Dividente bestimmen. Dividete bedeutet ja Anteil der Aktionäre am Bilanzgewinn. Der wäre ja max. 28,55 da 50 % den Aktionären zusteht. Wir haben im Heft irgendwas von Dividentensatz = 57,1 * 100 / 72 Mio = 79,306 stehen.
Bei einer anderen Frage wurde nach der min Gewinnfinanzierung gefragt: dort haben wir die gesetzl. Rücklage + ausgleich Verlustvortrag gerechnet.
Dies hat mich etwas verwirrt. Weil ich dachte ich müsste dies wie oben rechnen. Kann mir jmd. den Unterschied erklären und wie man es jeweils ausrechnet erklären?
Matthias
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Moin Matze,
> Nach der Kapitalerhöhung erwirtschaftet das Unternehmen
> im Jahr 03 einen JÜ in Höhe von 57,6 Mio . Wie hoch könnte
> die Dividente max und min sein?
> So weit komme ich schon mal:
> JÜ 57,6 Mio
> - Verlustvortr. 0,5 Mio
> 57,1
> Keine gesetzl.Rückl.
> Einstellung andere Gewinnrücklagen 28,55
> Bilanzgewinn 28,55 Mio
> So, wie muss ich jetzt die max. bzw min Dividente
> bestimmen. Dividete bedeutet ja Anteil der Aktionäre am
> Bilanzgewinn.
> Der wäre ja max. 28,55 da 50 % den Aktionären
> zusteht.
> Bei einer anderen Frage wurde nach der min
> Gewinnfinanzierung gefragt: dort haben wir die gesetzl.
> Rücklage + ausgleich Verlustvortrag gerechnet.
> Dies hat mich etwas verwirrt. Weil ich dachte ich müsste
> dies wie oben rechnen. Kann mir jmd. den Unterschied
> erklären und wie man es jeweils ausrechnet erklären?
Der Bilanzgewinn (bzw. der Bilanzverlust) ist derjenige Teil des Jahresüberschusses einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG), der nach Korrektur um den Gewinnvortrag (Verlustvortrag) aus den Vorjahren, sowie nach Entnahmen bzw. Einstellung in Rücklagen (Kapitalrücklage oder Gewinnrücklagen) zur Gewinnverwendung (z.B. Dividende, Ausschüttung) übrig bleibt.
Ein Bilanzverlust entsteht, wenn ein Jahresfehlbetrag nicht durch Rücklagen oder aus einem Gewinnvortrag ausgeglichen wird (Fehlbetrag in der Bilanz). Die Ermittlung des Bilanzgewinns oder Bilanzverlustes erfolgt z.B. für eine Kapitalgesellschaft nach folgendem Schema (Paragraph 158 AktG):
Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag)
+ - Gewinnvortrag (Verlustvortrag) des Vorjahres
+ Entnahmen aus Kapitalrücklage
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
- Einstellungen in Gewinnrücklagen
------------------------------------------------------
= Bilanzgewinn (Bilanzverlust)
Die Gewinnverwendung beschließt bei der GmbH die Gesellschafter-
versammlung (Paragraph 46 GmbHG) und bei einer Aktiengesellschaft die Hauptversammlung (Paragraph 174 AktG).
(Quelle: www.die-akademie.de)
Liebe Grüße
Analytiker
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