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Forum "Jura" - Grundgesetz der Bundesrepublik
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Grundgesetz der Bundesrepublik: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:40 Mo 23.02.2009
Autor: malu07

Aufgabe
In der deutschen Verfassungsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts finden sich untersch. Begriffe für die jeweils geltende Verfassung. Stellen Sie die Bezeichnungen zusammen. Inwiefern verbirgt sich dahinter jeweils auch eine programmatische Aussage

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

was bedeutet programmatische aussage in diesem Zusammenhang? Welche Begriffe und Bezeichnungen sind gemeint?
Was sind die Verfassungen?
das soll ein ca. 7 Minütiger Vortrag werden...

sind nur das die Verfassungen?:
1. Verfassung von 1849 (Paulskirche): Konstitutionelle Monarchie mit starker Betonung des parlamentarischen Prinzips und der Volkssouveränität
2. Verfassung von 1871: Konstitutionelle Monarchie mit starker monarchischer Souveränität; autokratischer, halbabsolutistischer Scheinkonstitutionalismus
3. Verfassung von 1919: Parlamentarische Demokratie
4. Nationalsozialistische Diktatur 1933
5. a) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949: Parlamentarische Demokratie
b) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik 1949: Sozialistische Diktatur
6. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949/90: Parlamentarische Republik


Danke schon mal im Voraus:-)

        
Bezug
Grundgesetz der Bundesrepublik: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:07 Di 24.02.2009
Autor: Josef

Hallo malu07,

> In der deutschen Verfassungsgeschichte des 19. und 20.
> Jahrhunderts finden sich untersch. Begriffe für die jeweils
> geltende Verfassung. Stellen Sie die Bezeichnungen
> zusammen. Inwiefern verbirgt sich dahinter jeweils auch
> eine programmatische Aussage

> was bedeutet programmatische aussage in diesem
> Zusammenhang?


programmatisch
Synonyme: richtungweisend, wegweisend

Die grammatische Auslegung (Wortlautinterpretation) stellt auf den Sprachgebrauch ab. Der Wortlaut einer Norm ist eine unüberschreitbare Grenze der Auslegung. Meist lässt der Wortlaut aber mehrere Auslegungen zu.



>  Welche Begriffe und Bezeichnungen sind
> gemeint?
>  Was sind die Verfassungen?

> sind nur das die Verfassungen?:
>  1. Verfassung von 1849 (Paulskirche): Konstitutionelle
> Monarchie mit starker Betonung des parlamentarischen
> Prinzips und der Volkssouveränität
>  2. Verfassung von 1871: Konstitutionelle Monarchie mit
> starker monarchischer Souveränität; autokratischer,
> halbabsolutistischer Scheinkonstitutionalismus
>  3. Verfassung von 1919: Parlamentarische Demokratie
>  4. Nationalsozialistische Diktatur 1933
>  5. a) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949:
> Parlamentarische Demokratie
> b) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik 1949:
> Sozialistische Diktatur
>  6. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949/90:
> Parlamentarische Republik
>  

[ok]


Ergänzend noch:

Paulskirchenverfassung
Die „Deutsche Verfassungsgebende Nationalversammlung“ beschloss im März 1849 die „Deutsche Reichsverfassung“. Der Verfassungsentwurf sah die Bildung eines Deutschen Reiches als Bundesstaat mit dem preußischen König als Erbkaiser vor (sog. „kleindeutsche Lösung“ ohne Österreich).

Verfassung des Deutschen Kaiserreiches von 1871
Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 sah einen konstitutionell-monarchischen, bündischen Bundesstaat vor. Wie die Reichsgründung kein Werk einer nationalen Volksbewegung war, so entstand auch die Verfassung nicht auf der Grundlage der Volkssouveränität. Träger der Reichsgewalt war die Gesamtheit der verbündeten, im Bundesrat repräsentierten Regierungen, die ihrerseits von den Fürsten der Mitgliedstaaten bestimmt wurden.

Weimarer Reichsverfassung
Die Weimarer Reichsverfassung sah eine demokratische Republik mit präsidialen und parlamentarischen Elementen vor. Der Träger der Staatsgewalt wurde das Volk. Das Reich blieb ein Bundesstaat, in dem die Staatsgewalt auf Bund und Gliedstaaten verteilt war.


Das Rechtssystem im nationalsozialistischen Staat
Die Nationalsozialisten verfolgten ihre Ziele einer absoluten Diktatur in einem „Großdeutschland“ mit atemberaubender Konsequenz.



Viele Grüße
Josef


Bezug
                
Bezug
Grundgesetz der Bundesrepublik: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:09 Di 24.02.2009
Autor: malu07

danke für die antwort. hilft mir schon mal weiter^^

aber wie bringe ich die verfassungen und die programmatische aussage in einen zusammenhang?

LG

Bezug
                        
Bezug
Grundgesetz der Bundesrepublik: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:58 Mi 25.02.2009
Autor: Josef

Hallo malu,

>  
> aber wie bringe ich die verfassungen und die
> programmatische aussage in einen zusammenhang?
>  



Du kannst die Unterschiede und die einzelnen Zielrichtungen der jeweiligen Verfassungen miteinander vergleichen.



noch ein paar Tipps:

Die Verfassungsgebung in der März-Revolution von 1848
In den Jahrzehnten zwischen 1815 und 1848 bildeten sich in den souveränen Einzelstaaten des Deutschen Bundes Reformbestrebungen heraus, die auf die Gründung eines deutschen Nationalstaates zielten. Die März-Revolution von 1848 begründete den ersten modernen Verfassungsstaat. Am 18. Mai 1848 versammelten sich in der Paulskirche zu Frankfurt am Main die Mitglieder dese ersten deutschen Parlaments. Es war aus freien allgemeinen Wahlen hervorgegangen. „Einheit und Freiheit“ hieß die politische Parole der Frankfurter Nationalversammlung.


Die Bismarcksche Reichsverfassung
Nach dem Scheitern der Nationalversammlung in der Paulskirche kam es zur Gründung des Norddeutschen Bundes unter Führung Preußens. Die Verfassung des Deutschen Reiches – ein Werk Bismarcks – wurde durch den Deutschen Kaiser Wilhelm I. verkündet. Das Bismarck-Reich war ein Bundesstaat. Den Gliedstaaten verblieben alle Zuständigkeiten, die die Reichsverfassung nicht auf das Reich übertragen hatte. Der Reichstag, die Vertretung des deutschen Volkes bei der Gesetzgebung, bestand aus Abgeordneten, die in allgemeiner und direkten  Wahlen nach einem Mehrheitswahlrecht gewählt wurden.


Die Weimarer Republik
Die Weimarer Republik war nach herrschender Auffassung ein Bundesstaat und Rechtsnachfolger des Kaiserreiches. Das Reich war eine demokratisch-parlamentarische Republik. Träger der Staatsgewalt war das gesamte Volk. Die Länder waren gleichgeordnet. Sie hatten nur geringe Hoheitsrechte. Die Weimarer Republik war auch ein Rechtsstaat. Ihre Organisation beruhte auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Die Grundrechte waren formell garantiert und die Rechtsprechung erfolgte durch unabhängige Richter. Es gab jedoch keinen besonderen Rechtsschutz des Staatsbürgers gegen Grundrechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt.

Das sog. Dritte Reich
Ziel der NSDAP war der Kampf gegen die demokratische Verfassung, gegen den Parlamentarismus, gegen den Friedensvertrag von Versailles und in besonderem Maße gegen das Judentum. Eine der wichtigsten Forderungen der NSDAP war die nach politischer Totalität. Die Gewaltentrennung, das wesentliche Merkmal des demokratischen Rechtsstaates, wurde abgelehnt.


Die Entstehung der Bundesrepublik  Deutschland
Im Jahr 1948 wurde  ein Parlamentarischer Rat eingesetzt. Der Parlamentarische Rat arbeitete ein Grundgesetz aus.



Der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland
Die DDR entstand auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone. Die erste Verfassung von 1949 lehnte sich formal deutlich an das Muster der Weimarer Reichsverfassung an. Allerdings entsprach dem von Anfang an nicht die Verfassungswirklichkeit. Spätere Verfassungen (1968 und 1974) weichen in ihrem Inhalt von einem demokratischen Verfassungsstaat westlichen Typs ab.  Sie bezeichnen die DDR als sozialistischen Staat. Die alleinige Führungsrolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei, d.h. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), wird betont. Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik erfolgte am 3. Oktober 1990. Rechtsgrundlage des Beitritts ist der sog. Einigungsvertrag samt verfassungsändernden Vertragsgesetzen.




Quelle: Staatsrecht; Gerhard Brunner, Frank Höfer



Viele Grüße
Josef


Bezug
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