Herstellungskosten < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 12:24 Sa 13.02.2010 | Autor: | tommiw1 |
Aufgabe | In der Bilanz einer Tischlerei stehen noch 4 nicht verkaufte Tische. Für die Herstellung aller 480 Tische sind folgende Kosten angefallen:
Holz: € 11.520 (inkl. 20 % MwSt)
Zeitlohn des Lehrlings: € 14.750
Zeitlohn des stundenweise beschäftigten Verwaltungsangestellten: € 4.750
Kalkulativer Unternehmerlohn des Meisters: € 48.900
Planmäßige Abschreibung der Drechselmaschine: € 590
Miete für die Werkstatt: € 3800
Verpackungsmaterial bei der Auslieferung pro Tisch € 5 (inkl. 20 % Mwst)
Wie hoch ist die unternehmensrechtliche Wertuntergrenze bzw. Wertobergrenze der bilanzierten Tische? |
Hallo!
Also ich find dieses Beispiel etwas kompliziert weil ich echt nicht weiß, wie ich die Wertobergrenze genau berechne!
Die Wertuntergrenze hätte ich so berechnet:
nach dem ich keine Fertigungseinzelkosten hab (zumindest nicht einzeln zurechenbare) würd ich sagen:
MEK: 11.520 / 1,2 = 9600 / 480 (Tische) = 20/Tisch * 4 (Bilanz) = € 80 (Wertuntergrenze)
Zur Obergrenze:
MEK 9.600
+ MGK (Verpackung) 5/1,2 * 480 = 2.000
+ FGK (Lohn des Lehrlings, AFA, Miete) = 19.140
= 30.740 / 480 * 4 = 256,167 (Wertobergrenze)
stimmt das so? gehört der Lohn des Lehrlings da rein? und der Lohn des Meisters?
Wär für eine kurze Durchsicht sehr dankbar!!!
lg thomas
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 14:55 Sa 13.02.2010 | Autor: | Josef |
Hallo Thomas,
Schema Herstellungskosten
Pflichtbestandteile: Materialeinzelkosten
+ Materialgemeinkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Fertigungsgemeinkosten
+ Sonderkosten der Fertigung
+ Wertverzehr von Anlagevermögen, soweit durch die Herstellung des Wirtschaftsguts veranlasst
= Wertuntergrenze der steuerlichen Herstellungskosten
Wahlbestandteile: + Kosten für die allgemeine Verwaltung
+ Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs
+ Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen
+ Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung
+ Zinsen für Fremdkapital
= Wertobergrenze der steuerlichen Herstellungskosten
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|