Ich finde kein problem im Fall < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Aufgabe | A bekommt ein an ihn adressiertes Paket von der Firme "leckere Weine". Es beinhaltet eine Flasche Rotwein. A hatte nie Kontakt zu dieser Firma. Er will den Wein trinken und bemerkt dann aber, dass es Rotwein ist. Da er keinen Rotwein trinkt, gießt er ihn wütend in den Ausguss.
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Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Hallo,
ja, wie shcon in meiner Überschrift geschrieben ich finde hier irgendwie gar kein Problem bei diesem Fall. Niemand beschwert sich, niemand vermisst Wein, er bekommt keine Rechnung, und weggießen ist eigentlich auch erlaubt...
Ich weiß auch gar nicht wo ich was nachlesen könnte, da ich nichtmal ein Problem hier sehe.
Falls irgendwer das Problem sieh, bitte sagen, ich wäre sehr dankbar!
Liebe Grüße,
Nino
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 23:59 Do 06.08.2009 | Autor: | barsch |
Hallo und ,
ich habe mit Jura zwar nichts am Hut, fand diesen Fall dennoch interessant.
Die erste Frage, die ich mir gestellt habe, war, ob A die Flasche überhaupt öffnen, geschweige denn den Wein trinken darf. Was macht A, wenn ein,zwei Tage später plötzlich eine Rechnung im Briefkasten liegt? Muss er dann zahlen? Schließlich hat er das Paket angenommen. Hätte er es zurückschicken müssen als er konstatierte, dass es sich hierbei um einen Irrtum handelt? Ich habe dann aus eigenem Interesse einfach mal gesucht und diesen Link gefunden. Und so wie ich den Artikel verstanden habe, hat A keine Sanktionen zu befürchten... - ich wollte dir den Artikel trotzdem nicht vorenthalten; fand ihn sehr interessant.
Gruß barsch
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Stimmt, danke!
Also man könnte darauf eingehen, ob er die Flasche überhaupt aufmachen darf.
Aber dann ist man eigentlich eher im Zivilrecht.
Und ich such die Strafbarkeit des A.
hmm.
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> Und ich such die Strafbarkeit des A.
Hallo,
.
Ich bin nun wahrlich kein Jurist.
Wenn ich hier aber meinen Hausfrauenverstand bemühe, dann komme ich zu dem Ergebnis, daß Du untersuchen sollst, ob A eine Sachbeschädigung begeht. Das wäre doch eine Straftat.
Gruß v. Angela
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 13:23 Fr 07.08.2009 | Autor: | Nino_Ryan |
Vielen Dank!
Mir kam es auch sehr bekannt aus dem Zivilrecht vor.
Aber dieser Fall ist ein Teil der Strafrecht Hausarbeit, deswegen war ich total verwirrt, da ich keinen Strafrechtstatbestand gefunden hab.
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:24 So 09.08.2009 | Autor: | Nino_Ryan |
unerlaubte Handlung.. analogie zum strafrecht? hilfe.. muss ich wohl noch ne menge durchlesen..
und für den zivilrechtteil, find ich des passende wo? naja, bei verträgen wohl, jaah.. mhm. zwar finde ich es immernoch komisch in einer strafrechtshausarbeit "soviel" zivilrecht zu haben, aber gut.
Vielen Dank jedenfalls nochmal! =)
(eigentlich sollte das eine Mitteilung sein, keien neue Frage, weiß leider nur nich wie ich des umänder)
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