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(Frage) beantwortet | Datum: | 13:50 Mo 29.08.2005 | Autor: | Glancy |
Hallo, habe ein Problem mit der Indizierung von Anschaffungskosten bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Wollte im Rahmen einer Prognose des Anlagebestandes eines fiktiven Unternehmen die zukünftigen Anschaffungskosten/Wiederbeschaffungskosten des vorhandenen Anlagenstammes ermitteln. Bei Vermögensgegenständen mit sehr langen Nutzungsdauern von z.B. mehr als 10 Jahren ist es nicht möglich konkrtete Wiederbeschaffungspreise zu bekommen. Also wollte ich die Wiederbeschaffungspreise mit einer angenommenen Inflationsrate von 2%, ausgehend von der Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer der einzelnen Wertgegenstände ermitteln. Allerdings bin ich mir nicht sicher, mit welcher Formel ich zutreffend die Wiederbeschaffungskosten ermitteln kann. Ich schwanke zwischen folgenden beiden Ansätzen:
Wiederbesch.preis = Ansch.preis * (1 + Inflationsrate)^Nutzungsdauer
oder
Wiederbesch.preis = Ansch.preis * (1 + Inflationsrate * Nutzungsdauer)
Bin mir nicht sicher welche dieser beiden Formeln zu bevorzugen ist, da die erste Formel eine Preissteigerung von 2% jeweils auf das Vorjahr bezieht und die zweite Formel jeweils auf das Basisjahr.
Gilt eine dieser beiden Formeln als allgemein richtig zur Berechnung von Wiederbeschaffungswerten? Oder ist diese Frage möglicherweise zu sehr kaufmännischer Natur?
Wie auch immer, vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe
Mit freundlichen Grüßen, Glancy
P.S. Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:44 Di 30.08.2005 | Autor: | Josef |
Hallo Glancy,
grundsätzlich gilt:
Wiederbeschaffungskosten = geschätzter Preis der aufgrund von Preissteigerungen zum heutigen Zeitpunkt für Wirtschaftsgüter bezahlt werden müssen.
Die Inflationsrate ist definiert als derjenige Prozentsatz, der in einer Volkwirtschaft die Veränderung des allgemeinen Preisniveaus gegenüber dem jeweiligen Vorjahr angibt.
Wir können also sagen: Bei einer gegebenen Inflationsrate [mm] i_{infl} [/mm] muss ein zu einem Zeitpunkt t gegebener Geldbetrag G um den Prozentsatz [mm] i_{infl} [/mm] erhöht werden, um den inflationsbereinigten Geldbetrag [mm] G_{t+1} [/mm] nach einer Periode zu erhalten. Man muss dann den Betrag [mm] G_{t+1} [/mm] aufwenden, um dieselbe Lebenshaltung finanzieren zu könne, wie man sie sich für den Betrag [mm] G_t [/mm] ein Jahr zuvor hatte leisten können.
[mm] G_{t+1} [/mm] nach einem Jahr hat somit denselben "Wert" (dieselbe Kaufkraft) wie [mm] G_t [/mm] heute.
Hat ein Wirtschaftgut im Jahr 05 einen Wert von 3000 Euro, so entspricht im Jahr 09 ein inflationsbereinigter Geldbetrag [mm] G_{09} [/mm] in Höhe von:
3000*1,02*1,02*1,02*1,02
oder
[mm] 3000*1,02^4
[/mm]
bei unterschiedllicher Höhe der Inflationsrate gilt zum Beispiel:
3000*1,02*1,025*1,03*1,015
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