Kaiser König < Geschichte < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:42 So 19.10.2008 | Autor: | Dinker |
Ich versuch gerade die beiden begriffe Kaiser und König auseinander zu halten. Hab noch etwas im Hinterkopf bin aber nicht sicher...
Kann man sagen, dass der König von Gott bestimmt wurde und sich ein Kaiser selbst zu dieser Position bestimmt hat?
Ich denke mal das stimmt nicht so ganz
Wäre um Hilfe sehr dankbar
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 15:51 So 19.10.2008 | Autor: | Dinker |
Ludwig war ja ein König, Napoleon ein Kaiser
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(Antwort) fertig | Datum: | 15:54 So 19.10.2008 | Autor: | Loddar |
Hallo Dinker!
Gemäß dieser Seite bezeichnet "Kaiser" in der europäischen Geschichte einen Monarchen, der eine übernationale Macht / Herrschaft ausübte.
Gruß
Loddar
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:27 So 19.10.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Dinker,
König
Staatsrecht: nach dem Kaiser Träger der höchsten monarchischen Würde. Das Königtum als staatsrechtliche Institution gab es zu allen Zeiten, z.B. in den altgriechischen Stadtstaaten und im Rom der Frühzeit.
Bei den Germanen traten zu den Herrschervorstellungen vom Volkskönigtum (Wahl unter den Mitgliedern einer sich oft durch Abstammung von den Göttern legitimierenden Königssippe durch die Volksversammlung) und Heerkönigtum seit dem Fränkischen Reich (Königtum der Merowinger und Karolinger) der antik-römische Amtsgedanke und die christliche Vorstellung vom Gottesgnadentum hinzu, das heißt Gebundensein an die überlieferten Volksgesetze und die Zustimmung der Großen bei eigener Gesetzgebungs-, Besteuerungs-, Gerichts- und Heeresgewalt sowie Kirchenhoheit, oberste Instanz der Friedenswahrung.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001
Kaiser,
höchster weltlicher Herrschertitel, entstanden aus dem Beinamen Caesar der Kaiser des antiken Römischen Reiches, die die Kaisertitel Imperator und Augustus führten. Während das weströmische Kaisertum 476 erlosch, bestand das oströmische (byzantinische) Kaisertum (mit den Kaisertiteln Autokrator und Basileus) bis 1453.
Im Westen schuf Karl d.Gr. 800 als Erneuerung des weströmischen (»Renovatio Imperii«) das abendländische Kaisertum. Ein neues Element bildete das Krönungsrecht des Papstes, verbunden mit dem Krönungsort Rom (bis 1452). Dem Niedergang der Kaiserwürde folgte die Übertragung des Kaisertums auf das deutsche Regnum (später »Heiliges Römisches Reich«) durch Otto I. (962). Doch weniger die bis zum Ende des Hochmittelalters anhaltende politische Vormachtstellung des Kaisers durch seine Herrschaft im Heiligen Römischen Reich als vielmehr seine Verbindung mit dem Papst im universalen Führungsanspruch des Abendlandes prägte die Bedeutung des Kaisertums. Die weltlich-geistliche Einheit zerbrach im Investiturstreit; in der bis ins 14.Jahrhundert dauernden Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Papst um die abendländische Vorrangstellung verlor der Kaiser an Autorität und Macht (v.a. in Reichsitalien). Parallel dazu wurde jedoch der päpstliche Anspruch auf die Bestätigung des Römischen Königs und auf die Kaiserkrönung zurückgewiesen (Marsilius von Padua) und die deutsche Königswahl durch die Kurfürsten 1338/56 reichsgrundsätzlich festgelegt (Goldene Bulle). 1530 wurde Karl V. als letzter Kaiser vom Papst in Bologna gekrönt; schon 1508 hatte Maximilian I. ohne Kaiserkrönung den Titel Erwählter Römischer Kaiser angenommen (mit Anspruch auf die Kaisergewalt durch die Königskrönung;. In Russland ersetzte Peter I. 1721 offiziell den Titel Zar durch den Titel Kaiser (Imperator
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001
Viele Grüße
Josef
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