Krankengeld < Sonstiges / Diverses < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:54 Mi 03.07.2013 | Autor: | matheja |
Servus,
ich brauch euren Rat bei einer Aufgabe:
Aufgabe | Das Krankengeld...
...(A) stellt sicher, dass der Versicherte keine Einkommenseinbuße durch Krankheit hat
...(B) ist für Versicherte der GKV gesetzlich definiert, hingegen nicht für die private Krankenversicherung |
Lösungsidee:
A) macht sinn
B) hab ich rechertiert, dass tatsächlich privat versicherte keinen gesetzlich geregelten Ansruch auf Krankengeld haben.
Allerdings bin mir nicht, weil wie gesagt auch A sinn macht
Deswegen würde ich mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:07 Mi 03.07.2013 | Autor: | Infinit |
Hallo matheja,
mit A) ist der Sinn des Krankengelds beschrieben. Wenn man die Richtigkeit der Aussage B) an dem Ausdruck "stellt sicher" überprüft, so wäre die Aussage falsch, da in der privaten KV eben kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnausgleich besteht, wenn man diesen natürlich auch anstrebt.
Diese Unterscheidung halte ich jedoch schon für etwas spitzfindig.
Viele Grüße,
Infinit
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Hallo matheja,
wer Krankengeld bezieht, hat auf jeden Fall eine Einkommenseinbuße.
Hier die offizielle Seite der Krankenkassen: höchstens 90% des bisherigen Nettoeinkommens.
Grüße
reverend
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(Antwort) fertig | Datum: | 19:17 Mi 03.07.2013 | Autor: | Josef |
Hallo matheja,
"Krankengeld, die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, womit im Krankheitsfall der durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallende Lohn ersetzt wird. Das Krankengeld beträgt 80 Prozent des Regellohns. Es wird erst dann geleistet, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Der Anspruch auf Krankengeld ist auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren limitiert."
Quelle:
Microsoft® Encarta® Enzyklopädie Professional 2003 © 1993-2002 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
"Krankengeld:
Hierbei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Mitgliedern zur Deckung des Verdienstausfalls gewährt wird, wenn sie auf Grund einer Krankheit arbeitsunfähig sind oder stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitätionseinrichtung behandelt werden. "
Quelle: Wörterbuch der Rechtsbegriffe; tandem-Verlag
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 10:42 Do 04.07.2013 | Autor: | matheja |
Hi, vielen Dank für eure Hinweise
ich habe folgenden Link gefunden:
http://www.krankengeld.net/wieviel-krankengeld-zahlt-die-private-krankenversicherung-111.html
=> so dass B zu wählen ist.
grüße und nochmals danke an alle
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