Limited Liability / natürliche Absorptionsgrenze < Finanzmathematik < Finanz+Versicherung < Hochschule < Mathe < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 21:04 So 25.07.2004 | Autor: | AndiKay |
- Ich habe diese Frage in keinem weiteren Forum gestellt -
Hallo,
weiss jemand wofür der Ausdruck "limited liabilty" in der englischen Literatur steht; meine Übersetzung wäre banalerweise "beschränkte Haftung"...
Konkret findet der Ausdruck Verwendung im Kontext eines stoch. WP-Preisbildungsprozesses, bei dem durch bestimmte Eigenschaften ein Preis von 0 eine natürliche (untere) Absorptionsgrenze darstellt und genau dieses stellt die "limited liability" sicher.
"limited liability" schließt also negative WP-Preise aus (macht ja auch Sinn), wie ist dies aber ökonomisch zu interpretieren und wie kann man das auf Deutsch beschreiben???
MfG
Andreas
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(Antwort) fertig | Datum: | 10:01 Mo 26.07.2004 | Autor: | Stefan |
Lieber Andreas!
Die "limited liability" (wie man das außer mit "beschränkter Haftung" auf deutsch übersetzen soll, weiß ich nicht) bedeutet einfach (wenn sie für jeden Vermögensprozess angenommen wird), dass man einen arbitragefreien Markt hat. Sobald also ein nichtnegativer Vermögensprozess den Wert $0$ erreicht, muss der Investor den Bankrott erklären und kann nicht weiter handeln, d.h. $0$ ist ein absorbierender Zustand. Wäre das nicht so, dann könnte man aus einem Vermögenswert $0$ mit positiver Wahrscheinlichkeit einen Gewinn erzielen, was gerade die Definition einer Arbitragemöglichkeit ist. Und nicht arbitragefreie Märkte sind natürlich unschön, daher fordert man die "limited liability".
Liebe Grüße
Stefan
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:54 Mo 26.07.2004 | Autor: | AndiKay |
Hallo Stefan,
danke, deine Antwort hilft weiter.
Schade dass ich euer Forum erst jetzt entdeckt habe
Greetz
Andreas
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