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Forum "Sozialwissenschaften" - Nation Nation völkerrechtlich
Nation Nation völkerrechtlich < Sozialwissenschaften < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Nation Nation völkerrechtlich: Nation völkerrechtlich?
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:09 Di 20.11.2007
Autor: chris18

Aufgabe
Hallo, ich habe in ein paar Tagen ein Vortrag über das Thema Nation (völkerrechtlich). ich habe keine Ahnung was ich da erzählen soll, habe auch schon gegooglelt. Kann mir einer helfen Danke.  

Kann mir einer helfen?

        
Bezug
Nation Nation völkerrechtlich: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:53 Mi 21.11.2007
Autor: Josef

Hallo chris18,

> Hallo, ich habe in ein paar Tagen ein Vortrag über das
> Thema Nation (völkerrechtlich). ich habe keine Ahnung was
> ich da erzählen soll, habe auch schon gegooglelt. Kann mir
> einer helfen Danke.



Als Einleitung kannst du ja den Begriff "Nation" definieren. Über die historische Entwicklung, Staatsnationen, Kulturnationen, Perspektive, bis zur "Nation (völkerrechtlich)" kannst du ja mehr oder weniger ausführlich berichten.


Als Hilfestellung und Ideen-Anregung soll dir folgender Text dienlich sein:


EINLEITUNG


Nation (lateinisch natio: Geburt, Herkunft, Volksstamm), mehrschichtiger Begriff für eine historisch-politische Formation, in der sich ein (Teil-)Volk oder ein Verband mehrerer Volksgruppen aufgrund bestimmter Eigenarten und Gemeinsamkeiten als Einheit begreift, durch die es sich von anderen unterschieden fühlt bzw. sich abgrenzt und einen Orientierungsrahmen für die Zukunftsgestaltung besitzt.

Als Ausdruck einer kollektiven Identifikation enthält der Begriff eine sozialpsychologisch begründete emotionale Komponente, die eine allgemein verbindliche Definition, was Nation darstellt, kaum zulässt. So existiert auch keine Einigkeit darüber, wann und wie sich im Einzelnen eine Bevölkerung zur Nation herausbildet.

Als wichtige Gemeinsamkeiten, auf denen eine Nation gründet, ohne dass sie alle zusammentreffen müssen, gelten Territorium, geschichtliche Entwicklung, kulturelle Tradition (vor allem Sprache und Sitten) und Abstammung bzw. ethnische Zugehörigkeit (Volk); hinzu kommt der Bewusstseinsfaktor, der diesen Basisgemeinsamkeiten die kollektiv-emotionale Qualität des „Wir-Gefühls” verleiht: Es beruht auf der Vorstellung von der Zugehörigkeit zu einer „Schicksalsgemeinschaft”, die sich markant – und im Grundsatz positiv – von den Nachbarn unterscheidet und sich mit der Absicht verbindet, die Zukunft zu gestalten, nicht selten im Sinne einer weltgeschichtlichen Rolle oder „Mission” für die menschliche Zivilisation. Die Abwertung anderer Nationen, Mythen der Vergangenheit und Heilserwartungen für die Zukunft gehören häufig zum ideologischen Beiwerk des Selbstverständnisses einer Nation und sind Quellen des Nationalismus. In der politisch-staatlichen Geschichte spielt die Nation seit Jahrhunderten eine besondere Rolle und ist Bezugspunkt und Legitimationsrahmen der Ideologie und Strategie von Personen und Institutionen der Innen- und der Außenpolitik (bzw. der „nationalen” und „internationalen” Politik). Ihren bildhaften Ausdruck findet die Nation im Arsenal ihrer Mythen und Symbole (Nationalflagge, Nationalhymne, Denkmäler, Feiertage).

2  HISTORISCHE ENTWICKLUNG

Im Mittelalter bezeichnete natio die landsmannschaftlichen Zusammenschlüsse der Studenten an den Universitäten und die regionalen Untergliederungen der kirchlichen Konzile. So hatten sich auf dem Konstanzer Konzil Anfang des 15. Jahrhunderts die deutschen, französischen, englischen und spanischen Kirchenautoritäten jeweils als Nationen organisiert. In den Universitäten und den Kirchen entwickelten sich politische Bewegungen und Auseinandersetzungen, in denen sich Eigenheiten und Ansprüche der nationes profilierten. In der kirchlichen Herrschaft bildeten sich Nationalkirchen heraus (z. B. Gallikanismus in Frankreich, Anglikanismus in England) und in der weltlichen Herrschaft (zuerst in Frankreich, England, Spanien) nationale Monarchien. Das Heilige Römische Reich erhielt im 15. Jahrhundert den Zusatz „Deutscher Nation”, der nur die deutschen Reichsgebiete (ohne die burgundischen und italienischen Reichsteile) bezeichnete und später auch den nationalen Anspruch der Deutschen auf das Reich manifestierte. Auf gesellschaftlicher Ebene wurden häufig die beherrschenden Stände mit der Nation gleichgesetzt, z. B. die Adelsnation in Polen (Schlachta) und Ungarn sowie die Generalstände in Frankreich vor 1789.

Die Französische Revolution (1789) gab dem Begriff „Nation” einen neuen Inhalt. Abbé Sièyes proklamierte den Dritten Stand als Träger der Volkssouveränität und definierte die Nation als staatliche Gemeinschaft, die unter einem Gesetz steht und durch die verfassunggebende Versammlung (Konstituante) repräsentiert wird. Die Schaffung eines National- und Verfassungsstaates, der die Gesamtheit des Volkes umfassen sollte, war seitdem das Ziel der bürgerlich-demokratischen Nationalbewegungen des 19. Jahrhunderts in Europa (u. a. Revolutionen 1848/49, Risorgimento) und war auch einer der Beweggründe der Unabhängigkeitsbewegungen nach dem 2. Weltkrieg (siehe Dekolonisation). Weil sich das Ziel, die gesamte, ethnisch und kulturell meistens selbst definierte Nation als Staat in eigenen Grenzen zusammenzufassen, häufig mit territorialen Ansprüchen verbindet, wirkt das Verlangen nach nationaler Identität als Ursache oder Legitimation für Spannungen mit den Nachbarn, internationale Konflikte und Kriege. Seinen extremsten Ausdruck fand der Nationalismus im Nationalsozialismus.

3  STAATSNATION – KULTURNATION

Um der politisch-sozialen Dynamik und dem Prozess der Entstehung von Nationalstaaten analytisch gerecht zu werden, unterschied der Historiker Friedrich Meinecke zwischen Staatsnation und Kulturnation. Während im Nationalstaat – wie etwa Frankreich – die Elemente Territorium und Staat mit der Nation (im Sinne von Kulturnation) eine Einheit bilden und diese daher als Staatsnation zu verstehen ist, stellt die Kulturnation eine historisch-kulturelle Einheit dar, die durch einen Staat nicht erfasst oder begrenzt wird, und wird häufig als Vorstufe zur angestrebten Staatsnation verstanden. In dieser Sichtweise wurde die deutsche Kulturnation durch eine gemeinsame geschichtliche Erfahrung und eine gemeinsame Sprache und Literatur geprägt, war aber territorial und nach anderen Kriterien nicht klar abzugrenzen. So kam es zu unterschiedlichen und kontroversen Lösungsversuchen der Deutschen Frage, an der die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49 scheiterte. Die „von oben” erfolgte Reichsgründung 1871 schuf unter Ausschluss Österreichs einen „kleindeutschen” Nationalstaat, der von expansionistischen Nationalisten jedoch nur als Ausgangsbasis für eine „großdeutsche” Lösung interpretiert wurde. Das nationalsozialistische Dritte Reich sollte nach dem Anspruch Adolf Hitlers die imperiale „Mission” des mystifizierten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wieder aufnehmen.

Nach der Teilung Deutschlands als Folge des 2. Weltkrieges lebte der Begriff der Kulturnation wieder auf, da in ihr zentrale Gemeinsamkeiten der Deutschen über die staatlichen und ideologischen Grenzen hinweg bewahrt schienen. Mit der Deutschen Einheit 1990 etablierte sich ein neuer Nationalstaat. Allerdings zeigte sich im Lauf der auf die deutsch-deutsche Vereinigung folgenden Jahre, dass die Herausbildung einer Staatsnation widersprüchlich und langwierig ist. Dabei ist es durchaus fraglich, wie wünschenswert und zukunftsträchtig ein solches Konstrukt angesichts der Herausbildung einer europäischen Identität ist.

4  PERSPEKTIVE

Ungeachtet der dem Begriff „Nation” innewohnenden Sprengkraft und seiner Mehrdeutigkeit, die jedoch faktisch auf die Gleichsetzung von Staat und Nation reduziert wurde, erhoben die Vereinten Nationen das nationale Selbstbestimmungsrecht zum universalen Wert und die „Nation” zu ihrem Organisationsprinzip. Gleichwohl stellt sich heute die Rolle der Nation im internationalen Kräftespiel widersprüchlich dar. Einerseits verliert die Nationalstaatlichkeit in der Ära der Globalisierung und des zunehmenden Stellenwerts supranationaler Organisationen an Bedeutung. Angesichts der damit aufbrechenden neuen Konflikte wird die Rückversicherung in der nationalen Identität andererseits aber für viele Menschen wieder wichtiger. In Zeiten der Verunsicherung und der Krise dient die Wiederbelebung nationaler Mythen in quasireligiöser Intensität immer noch zur Stabilisierung des Selbstwertgefühls – selbst im machtvollsten Nationalstaat, wie sich in der Reaktion der USA auf die Terrorattacken vom 11. September 2001 zeigte.


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Eine umfassende Abhandlung über "Nation" kannst du auch []hier erhalten.


Viele Grüße
Josef

Bezug
        
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Nation Nation völkerrechtlich: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 08:58 Mi 21.11.2007
Autor: Analytiker

Moin Chris,

> Hallo, ich habe in ein paar Tagen ein Vortrag über das
> Thema Nation (völkerrechtlich). ich habe keine Ahnung was
> ich da erzählen soll, habe auch schon gegooglelt.

Nation "völkerrechtlich":

Im Völkerrecht wird auf die tatsächlichen Gemeinsamkeiten eines Volkes abgestellt. So haben nach Artt. 1 und 55 der Charta der Vereinten Nationen Völker (nicht Staatsvölker!) ein Recht auf staatliche Selbstbestimmung und zwar unabhängig davon, ob sie bereits Teil eines anderen Staates sind (siehe Selbstbestimmungsrecht der Völker). Das Recht der Bundesrepublik Deutschland wählt für seine Staatsbürger eine Mischform zwischen Staatsangehörigkeitsprinzip und Volkszugehörigkeitsprinzip.

(Quelle: Wikipedia)

Hier noch ein sehr gut geschriebener Link zum Thema:

-> []Was ist eine Nation?

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

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Nation Nation völkerrechtlich: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:14 Mi 21.11.2007
Autor: chris18

hallo
gibt es da Beispiele, dass das ganze nicht so trocken ist.

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Nation Nation völkerrechtlich: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:41 Mi 21.11.2007
Autor: Josef

Hallo Chris18,


>  gibt es da Beispiele, dass das ganze nicht so trocken ist.
>  



Die Rechte und Pflichten des Völkerrechts können bilateral, d. h. zwischen zwei Staaten, oder multilateral – unter den Mitgliedern einer ganzen Staatengruppe oder auch zwischen allen Staaten der Welt – beschlossen werden (Universalismus).

Das Völkerrecht hat sich durch eine enge Zusammenarbeit zwischen mehreren Staaten entwickelt, die sich im Konsensverfahren auf bestimmte Normen einigen. Die Staaten haben dabei entweder in Form von völkerrechtlichen Verträgen bestimmte Rechte und Pflichten festschrieben, oder sie haben sich auf das Gewohnheitsrecht berufen. Gewohnheitsrecht meint, dass sich die Verhandlungspartner stillschweigend auf eine bestimmte Verhaltensweise verständigen, nach der sie dann in unterschiedlichen Situationen aus Gewohnheit handeln.


Damit die Staaten aber die Menschenrechte umsetzen, müssen sie diese völkerrechtlichen Regeln durch einen Rechtsakt in innerstaatliches Recht übernehmen. Beispielsweise erkennt die Bundesrepublik Deutschland die Regelungen des Völkerrechts in Artikel 25 des Grundgesetzes an. Nach diesem sind  „die allgemeinen Rechtsquellen des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts.“



Viele Grüße
Josef

Bezug
                                
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Nation Nation völkerrechtlich: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:02 Mi 21.11.2007
Autor: chris18

soweit habe ich es verstanden aber was ist mit den Mitgliedern einer ganzen Staatengruppe gemeint.

Bezug
                                        
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Nation Nation völkerrechtlich: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:45 Do 22.11.2007
Autor: Josef

Hallo chris18,

> soweit habe ich es verstanden aber was ist mit den
> Mitgliedern einer ganzen Staatengruppe gemeint.



Eine Staatengruppe, die sich unter bestimmten politischen, wirtschaftlichen und strategischen Aspekten zu einem Bündnis zusammengeschlossen hat.
Also eine Gruppe von Staaten.

Heute wird der Staat durch die Gemeinschaft aller Bürger verkörpert. Der Staat sind also die Bürger.

Das Staatvolk ist der Teil der Menschheit, der in einem Staatsgebiet zusammenlebt und sich einer Ordnung - der Staatsgewalt - unterwirft. Häufig wird der Begriff "Nation" mit dem Begriff "Staatsvolk" in Verbindung gebracht. der Unterschied zwischen Staatsvolk und Nation liegt darin, dass die Angehörigen einer Nation eine geschichts- und kulturgebundene Gemeinschaft bilden. Unter dem Staatsvolk sind dagegen die Staatsangehörigen zu verstehen, die einer Rechtsgemeinschaft angehören.  Zum Staatsvolk im rechtlichen Sinne rechnet derjenige, der die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt.


Viele Grüße
Josef

Bezug
                                                
Bezug
Nation Nation völkerrechtlich: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:16 Do 22.11.2007
Autor: chris18

Danke für die Antworten habe noch eine frage welcher Zusammenhang besteht zwischen Völkerrecht und Nation

Bezug
                                                        
Bezug
Nation Nation völkerrechtlich: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:22 Do 22.11.2007
Autor: Josef

Hallo chris18,

> Danke für die Antworten habe noch eine frage welcher
> Zusammenhang besteht zwischen Völkerrecht und Nation


Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten  unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts  und den allgemeinen anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts  handelt es sich fast ausnahmslos um Gewohnheitsrecht und ungeschriebene allgemeine Rechtsgrundsätze.

Ein Auszug aus dem Lexikon soll dir den Zusammenhang des Völkerrechts zum nationalen Recht verdeutlichen:

"Hinsichtlich des Verhältnisses des Völkerrechtes zum nationalen Recht bestehen zwei unterschiedliche theoretische Konzepte. Nach der monistischen Theorie sind Völkerrecht und nationales Recht Bestandteile einer einheitlichen Rechtsordnung. Demgegenüber sieht die dualistische Theorie im Völker- und im nationalen Recht zwei voneinander grundsätzlich zu unterscheidende Rechtsordnungen, wobei völkerrechtliche Regelungen Rechtsverbindlichkeit im Innern nur dann zukomme, wenn sie in nationales Recht überführt sind. So sind etwa allgemeine Regeln des Völkerrechtes in Deutschland Bestandteil des Grundgesetzes und haben Vorrang vor einfachen Gesetzen, die in ihnen normierten Rechte und Pflichten sind geltendes nationales Recht."

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Viele Grüße
Josef



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