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Aufgabe | Sind Politiker verantwortlich für die eigene Wählerschaft oder für die internationale Gemeinschaft? Was sind die Folgen dieser Verantwortungen? |
Hey,
ich habe bereits ein bisschen nachgedacht und bin zum Schluss gekommen, dass sie für beide Seiten verantwortlich sind. Für die Wählerschaft sind sie das auf jeden Fall, schließlich werden sie ja von ihnen gewählt um gewisse Dinge zu ändern / erreichen. Die Folgen könnten sein, dass sie nicht wiedergewählt werden, wenn sie bestimmte Dinge nicht umsetzen oder dass sie öffentlich kritisiert werden, falls der Wählerschaft / Gesellschaft etwas nicht gefällt.
Zur internationalen Gemeinschaft: Auch hier haben sie eine gewisse Verantwortung, sie sollten Entscheidungen treffen, die diese Gemeinschaft stärker machen lassen. Es bringt nichts, wenn jedes Land das macht, was es will.
Ich würde mich freuen, wenn ich noch einige weitere Punkte oder Sichtweisen mitgeteilt bekommen würde.
Gruß & Gute Nacht
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 07:55 Di 24.01.2012 | Autor: | Josef |
Hallo Hanswerner,
> Sind Politiker verantwortlich für die eigene Wählerschaft
> oder für die internationale Gemeinschaft? Was sind die
> Folgen dieser Verantwortungen?
>
> Ich würde mich freuen, wenn ich noch einige weitere Punkte
> oder Sichtweisen mitgeteilt bekommen würde.
>
"Auch wenn der Abgeordnete mit der Wahrnehmung des Wählerinteresses betraut ist, so ist er in der repräsentativen Demokratie wie etwa in der Bundesrepublik Deutschland theoretisch an keinerlei Weisungen gebunden. Er hat kein imperatives, sondern ein freies Mandat. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es in Artikel 38 Abs. 1: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ... sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.”[1]
Daraus ergibt sich seine Verantwortlichkeit nicht nur gegenüber seiner Wählerschaft sondern auch für das ganze Volk (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG).
"Eine Vielzahl von Problemen entsteht aber dadurch, dass der Abgeordnete nicht nur Vertreter des ganzen Volkes sein soll, sondern auch dem Einfluss der Partei und der Fraktion unterliegt, de er angehört." [2]
"Aus der generellen Aufgabe, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken (Art. 21 GG) wurden umfängliche einzelne Aufgaben abgeleitet, die im Parteiengesetz von 1967 verankert sind:
- Mitwirkung an öffentlicher Meinungs- und Willensbildung
- Vertiefung der politischen Bildung
- Aktivierung der Bürger
- Aufstellung von Kandidaten
- Beeinflussung der Parlamente und Regierungen
- Verfolgung von politischen Zielen
- Halten der Verbindung zwischen Volk und Staat
Parteien verdichten verwandte Meinungen und Interessen zu politischen Programmen und werden dadurch für Wähler identifizierbar. Indem Parteien Führungspersonal und politische Programme zur Auswahl stellen und das Handeln von Parlament und Regierung beständig an gesellschaftlichen Bedürfnissen und Meinungen ausrichten, vermitteln sie zwischen Bevölkerung und Staat - in beiden Richtungen." [3]
"Die deutsche Außenpolitik und die Verantwortlichkeit gegen der internationalen Gemeinschaft wird vor allem vom Grundgesetz bestimmt.
"Zu den langfristigen Zielen, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorgegeben sind, gehören:
- die europäische Einigung
- die Verpflichtung zum Frieden
- die Mitwirkung in kollektiven Sicherheitsorganisationen
- die Wahrung des Völkerrechts und der Menschenrechte."[4]
[1] Microsoft® Encarta® Enzyklopädie Professional 2003 © 1993-2002 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
[2]'Staats- und Verfassungsrecht; Maier; 4. Auflage efv
[3] Schülerlexikon: Duden-Politik, Seite 107/108; ISBN 3-89818-095-6
[4]Schülerlexikon: Duden-Politik, Seite 276
Viele Grüße
Josef
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