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(Frage) beantwortet | Datum: | 13:05 Mi 09.01.2008 | Autor: | hasso |
Hallo,
Ich bin mir bei einer Aufgabe nicht sicher ob ich das richtig mache..weiß jemand ob das so richtig ist?
Aufgabe :
Eine Rechenmaschine wird zum 16.03.03 für 415 netto angeschafft. Bei zahlung werden 2% sKONTO ABGEZOGEN: dIE NUTZUNGSDAUER BETRÄGT 9 jAHRE: bERECHNEN sIE DIE hÖCHSTmögliche Abschreibung und Bilden Sie den BuchungsSatz nur für die Abschreibung.
415
-8,3
____
406,7-100%
45,18- ?
45,18*100
_________
406,7
=11.11*3=33,33
Darf aber nicht höher als 30% sein deswegen wird DEG. mit 30% gerechnet.
So nun die frage:
406,7*30
_______
100
[mm] =122.01*\bruch{10}{12}
[/mm]
101.675
AK 406,7
AFA01 101,675
_________________
Restbuchwert 305.25
Hab ich die ERSTE AFA richtig berechnet????????
was mich unsicher macht ist das im Heft steht:
406,7
_____
9
[mm] =45,18*\bruch{10}{12}
[/mm]
=36
Bitte um Kontrolle ...
Lg hasso
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Hi hasso,
> Eine Rechenmaschine wird zum 16.03.03 für 415 netto
> angeschafft. Bei zahlung werden 2% sKONTO ABGEZOGEN: dIE
> NUTZUNGSDAUER BETRÄGT 9 jAHRE: bERECHNEN sIE DIE
> hÖCHSTmögliche Abschreibung und Bilden Sie den BuchungsSatz
> nur für die Abschreibung.
Tja mein Lieber, da bist du in eine schöne Klausurfalle herein gefallen ! Du kannst dir deine ganze Rechnerei sparen, da es sich hier um ein GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) handelt. Das ist eine Sondergut bezüglich der Abschreibung. Wenn es sich um ein solches Gut handelt, kann hier eine Sonderabschreibung von 100% vorgenommen werden. Also quasie direkt alles abschreiben, da dieses "rumspielen" mit den kleinen Werten sich echt nicht lohnt... Was ist ein GWG:
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2 und 2a des deutschen Einkommensteuergesetzes ist ein Wirtschaftsgut, welches:
1) zum Anlagevermögen gehört,
2) Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder einen Einlagewert von bis zu 410,00 Euro (ab 2008: 150,00 Euro) hat (stets ohne Umsatzsteuer, unabhängig davon, ob der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht),
3) beweglich und abnutzbar ist,
4) selbstständig nutzbar ist also z. B. kein Drucker, Scanner oder Tastatur; sehr wohl jedoch ein All-In-One-Gerät oder ein Faxgerät.
Wie du siehst trifft das alles voll zu (Skonto bringt den Wert unter 410 ). Die Regelung ab 2008 gilt nicht, das das Gut schon 2003 angeschafft wurde...
Liebe Grüße
Analytiker
PS: Da die höchstmögliche ND gefragt ist, sind 100% natürlich unschlagbar... man kann wahlweise natürlich auch linear oder degressiv abschreiben, aber es war nach der höchsten gefragt!
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:15 Mi 09.01.2008 | Autor: | hasso |
hey Analytiker..
danke ich weiß was ein GwG ist.. im Skript steht nämlich das ein GWG von 60-410 ist .. die Anlage ich aber für 415 netto angeschafft habe.. dann wär das ja eigentlich kein GWG oder?? is der Klausur morgen soll 60-410 gelten.
abgesehen ob es ein GwG ist oder nicht geht es mir ausschließlich bei meiner frage wie das mit der DEGRESSIVE Afa zu berechnen ist.
muss ich erst 30 % von den Anschaffungskosten berechnen und dann davon [mm] \bruch{10}{12} [/mm] weil ich das erst am 16.03.03 einkaufe und bei dem kauf auch gebrochene Monate gezählt werden dürfen.?
oder muss ich die Ak geteilt der Jahre und dann mal [mm] \bruch{10}{12}
[/mm]
lg hasso!!
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Hi hasso,
> danke ich weiß was ein GwG ist..
Das ist aber mal erfreulich *smile*!
> im Skript steht nämlich das ein GWG von 60-410 ist .. die Anlage ich aber für 415
> netto angeschafft habe.. dann wär das ja eigentlich kein
> GWG oder??
Wenn du meine Ausfürhungen aufmerksam gelesen hättest, muss der SKONTO berücksichtigt werden, und dann kommst du eben unter die besagten 410 !!!
> abgesehen ob es ein GwG ist oder nicht geht es mir
> ausschließlich bei meiner frage wie das mit der DEGRESSIVE
> Afa zu berechnen ist.
Die Frage war aber so nicht gestellt. Du fragtest nach der höchstmöglichen AfA-Methode, von degressiv sehe ich da nix...!
Liebe Grüße
Analytiker
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:39 Mi 09.01.2008 | Autor: | hasso |
Hallo Analytiker..
> > danke ich weiß was ein GwG ist..
>
> Das ist aber mal erfreulich *smile*!
>
> > im Skript steht nämlich das ein GWG von 60-410 ist .. die
> Anlage ich aber für 415
> > netto angeschafft habe.. dann wär das ja eigentlich kein
> > GWG oder??
>
> Wenn du meine Ausfürhungen aufmerksam gelesen hättest, muss
> der SKONTO berücksichtigt werden, und dann kommst du eben
> unter die besagten 410 !!!
Ich dacht skonto wird nicht mit dazu gezählt...weil wir die Aufgabe im Unterricht berrechnet haben..
> > abgesehen ob es ein GwG ist oder nicht geht es mir
> > ausschließlich bei meiner frage wie das mit der DEGRESSIVE
> > Afa zu berechnen ist.
>
> Die Frage war aber so nicht gestellt. Du fragtest nach der
> höchstmöglichen AfA-Methode, von degressiv sehe ich da
> nix...!
Sorry hab mich dann nicht korrekt ausgedrückt.
dann drück ich mich jetzt mal was besser aus.
Analytiker kannst du mir sagen welche der beiden Methoden die Richtige ist .
muss ich erst 30 % von den Anschaffungskosten berechnen und dann davon 10/12
weil ich das erst am 16.03.03 einkaufe und bei dem kauf auch gebrochene Monate gezählt werden dürfen?
oder muss ich die Ak geteilt der Jahre und dann mal 10/12
Liebe Grüße
HAsSo
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Hi hasso,
> Ich dacht skonto wird nicht mit dazu gezählt...weil wir die
> Aufgabe im Unterricht berrechnet haben..
Ok, also ich kenne das wirklich anders... Gut, dann ignorieren wir Skonto.
> Sorry hab mich dann nicht korrekt ausgedrückt.
> dann drück ich mich jetzt mal was besser aus.
macht doch nix, deswegen frage ich ja nach... *g*!
> Analytiker kannst du mir sagen welche der beiden Methoden die Richtige ist .
Ja, aber ich möchte das du es durch nachdenken selbst herausfindest ! Denk mal an die Unterschiede zwischen linearer und degressiver AfA!
> weil ich das erst am 16.03.03 einkaufe und bei dem kauf
> auch gebrochene Monate gezählt werden dürfen?
Das kommt je nach Aufgabenstellung drauf an. Hier wurde weiter nix gesagt, da ist man bei uns immer davon ausgegangen das angebrochene Monate aufzufüllen sind. Soll heißen, das erst wieder der nächste volle Monat abgeschrieben wird. Kommt drauf an was euer Dozent gesagt hast.
> muss ich erst 30 % von den Anschaffungskosten berechnen und dann davon 10/12
> oder muss ich die Ak geteilt der Jahre und dann mal 10/12
Wenn du degressiv abschreibst, dann kannst du das auf verschiedene Methoden machen. schau mal was ich in der letzten Diskussion zu den einzelnen Verfahren geschrieben habe (geometrisch, arithmetisch, progessiv)...!
Liebe Grüße
Analytiker
PS: Muss jetzt Hausarbeit weiter schreiben, gucke heute Abend mal wieder rein...
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:07 Mi 09.01.2008 | Autor: | hasso |
Hallo Analytiker..hier hab ich ein Beispiel aus Wikipedia zur Linearen :...AFA.
zur linearen AfA [Bearbeiten]Der selbständige Softwareentwickler St. kauft im Januar 05 eine neue Computeranlage für sein Unternehmen. Anschaffungskosten ohne Mehrwertsteuer 2.700 . Nutzungsdauer der Computeranlage 3 Jahre, ergibt einen Abschreibungssatz von 33 1/3 %. Der Jahresbetrag der Abschreibung beträgt demgemäß 900 .
St. kann folgende Absetzung für Abnutzung vornehmen:
Anschaffungskosten: 2.700
AfA im Jahr 2005: 900 = 33 1/3 % von 2.700
Restwert am 31. Dezember 2005: 1.800
AfA im Jahr 2006: 900 = 33 1/3 % von 2.700
Restwert am 31. Dezember 2006: 900
[AfA im Jahr 2007: 899 = 33 1/3 % von 2.700 ]
[Restwert am 31. Dezember 2007: 1 (Erinnerungswert, s. u.)]
Den Erinnerungswert gibt es nicht mehr! Somit ist die Abschreibung am 31. Dezember 2007 900 = 33 1/3 % von 2.700
Kauft St. die Computeranlage erst im Oktober 05 sieht die Entwicklung so aus:
Anschaffungskosten: 2.700
AfA im Jahr 2005 3/12 von 900: 225 = AfA nur für 3 Monate
Restwert am 31. Dezember 2005: 2.475
AfA im Jahr 2006: 900
Restwert am 31. Dezember 2006: 1.575
AfA im Jahr 2007: 900
Restwert am 31. Dezember 2007: 675
AfA im Jahr 2008: 675
Restwert am 31. Dezember 2008: 0
Degressiven AFA ist auch ein Beispiel gegeben aber nicht wenn man die AFA für 3 Monate berechnet.
Ich bin der Meinung das man 30% von ANK berechnet und davon dann bspw. 10/12
Anschaffungskosten: 1.800,00
AfA im Jahr 2006: 540,00 = 30 % von 1.800,00
Restwert am 31. Dezember 2006: 1.260,00
AfA im Jahr 2007: 378,00 = 30 % von 1.260,00
Restwert am 31. Dezember 2007: 882,00
AfA im Jahr 2008: 264,60 = 30 % von 882,00
Restwert am 31. Dezember 2008: 617,40
AfA im Jahr 2009: 185,22 = 30 % von 617,40
Restwert am 31. Dezember 2009: 432,18
AfA im Jahr 2010: 129,65 = 30 % von 432,18
Restwert am 31. Dezember 2010: 302,53
AfA im Jahr 2011: 90,76 = 30 % von 302,53
Restwert am 31. Dezember 2011: 211,77
AfA im Jahr 2012: 63,53 = 30 % von 211,77
Restwert am 31. Dezember 2012: 148,24
lg hasso
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Hi hasso,
> Den Erinnerungswert gibt es nicht mehr!
Das ist so nicht korrekt. Gemaß Unternehmenssteuerreform 2008 gilt der besagte "Erinnerungswert" nicht mehr für Subanlagen. Man kann nicht pauschla sagen, das dieses für Hauptanlage u.ä. gilt. Dieses ist schlichtweg unwahr ! Also immer schön aufpassen, in welchem Kontext Wikipedia einen Sachverhalt beschreibt.
> Ich bin der Meinung das man 30% von ANK berechnet und davon dann bspw. 10/12
Achso, jetzt verstehe ich dich auch *g*! Ja, du hast Recht: 30% abschreiben und dann erst 10/12 veranschlagen... richtig!
Liebe Grüße
Analytiker
PS: Gemäß Unternehmenssteuerreform 2008 gilt folgendes:
Die deutsche Unternehmenssteuerreform, die zum 01.01.2008 in Kraft tritt, führt zu einigen
Verändeungen im Bereich der Abschreibungen bei zukünftig angeschafften Wirtschaftsgütern.
Die steuerlich vorteilhafte degressive Abschreibung wird zum01.01.2008 abgeschafft. Künftig
gilt nur noch die lineare Abschreibung. Bisher liegt die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bei 410 Euro netto (Anschaffungsoder Herstellungskosten ohne abziehbare Vorsteuer).Ab dem 01.01.2008 dürfen Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften selbständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur noch sofort in voller Höhe abschreiben, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 Euro netto nicht übersteigen. Das Wahlrecht, ob die Aufwendungen sofort als Betriebsausgaben oder in der Bilanz über den Zeitraum ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden, entfällt zukünftig. Es besteht die Pflicht des Sofortabzugs. Besondere Aufzeichnungspflichten gibt es nicht mehr. Für selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 angeschafft,herstellt oder eingelegt werden, ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung ein Sammelposten (Pool) zu bilden, bei Anschaffungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro netto je Wirtschaftsgut. Dieser Sammelposten ist imWirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einemFünftel gewinnmindernd aufzulösen. Somit ist für jedes Wirtschaftsjahr ein neuer Sammelposten zu bilden, der unabhängig vom Zeitpunkt der Zugänge mit 20%abgeschrieben wird. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, darf der Sammelposten nicht entsprechend vermindert werden.
(Quelle: www.itsolutions-nbg.de/shu_cms/download.php?vt_id=128)
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