Recht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:27 Do 01.05.2008 | Autor: | Mausi23 |
Hallo, ich habe da so eine Ausarbeitung auf in GMK, die Lehrerin hat die Frage gestellt was verstehen wir unter recht und Gerechtigkeit.
Was Recht ist habe ich erklär ich weiß aber nicht ob die Lehrerin auch
Die Verfassung als Grundordnung, Die Präampel,
Grundrechte, Menschenrechte,Bürgerrechte
Funktion der Grundrechte,
Die 3 Teilung des Rechtswesen wissen möchte. (Gehört das alles auch dazu?)
Ich habe vollgedendes geschrieben:
Recht
Was ist Recht?
Es Regelt das zusammen Leben der Menschen.
Des Weiteren sind es Normen, die entweder auf dem Weg der Gesetzgebung geschaffen werden (durch den Staat) oder zur Norm gewordene Verhaltensweisen (Gewohnheiten, Sitten, Bräuche, Religion…..), die von Gerichten als verbindlich anerkannt werden. Das Recht erscheint in Form einer Rechtsordnung. Die Rechtsordnung wird in der BRD als Grundgesetz bezeichnet.
Weis aber nicht ob das was oben alles Aufgezählt ist auch dazu gehört!?MFG
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:07 Do 01.05.2008 | Autor: | Josef |
Hallo,
> Hallo, ich habe da so eine Ausarbeitung auf in GMK, die
> Lehrerin hat die Frage gestellt was verstehen wir unter
> recht und Gerechtigkeit.
> Was Recht ist habe ich erklär ich weiß aber nicht ob die
> Lehrerin auch
> Die Verfassung als Grundordnung, Die Präampel,
> Grundrechte, Menschenrechte,Bürgerrechte
> Funktion der Grundrechte,
> Die 3 Teilung des Rechtswesen wissen möchte. (Gehört das
> alles auch dazu?)
> Ich habe vollgedendes geschrieben:
> Recht
>
> Was ist Recht?
> Es Regelt das zusammen Leben der Menschen.
> Des Weiteren sind es Normen, die entweder auf dem Weg der
> Gesetzgebung geschaffen werden (durch den Staat) oder zur
> Norm gewordene Verhaltensweisen (Gewohnheiten, Sitten,
> Bräuche, Religion…..), die von Gerichten als
> verbindlich anerkannt werden. Das Recht erscheint in Form
> einer Rechtsordnung. Die Rechtsordnung wird in der BRD als
> Grundgesetz bezeichnet.
>
>
Recht (fachsprachlich auch Jura, von lateinisch jus: Recht), die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Verhältnis der Menschen zueinander sowie zu den Hoheitsträgern regeln.
Der Rechtsbegriff beinhaltet zum einen die Gesamtheit der Rechtsnormen, die im Gemeinwesen "Staat" gelten, zum anderen die Rechtsordnung in ihrer Bedeutung für den einzelnen Bürger. Der Begriff Recht wird somit in einem doppelten Sinne gebraucht.
- als objektives Recht, das die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften/-normen umfasst, nach denen sich die Menschen in ihen Handlungen untereinander und im Verhältnis zum Staat richten
- und als subjektives Recht, das die Befugnisse und Ansprüche darstellt, die durch die Rechtsordnung (= objektives Recht) den Mitgliedern der Gemeinschaft zugesprochen sind, d.h. auf die sie Berechtigung haben.
Man unterscheidet nach dem Zweck der Rechtsregeln zwei Hauptgebiete innerhalb unserer Rechtsordnung:
Das Privatrecht oder das bürgerliche Recht einerseits und das öffentliche Recht andererseits.
Recht hat die Aufgabe Gerechtigkeit zu verwirklichen.
Man unterscheidet zwei Arten von Gerechtigkeit, nämlich
- die austeilende und
- die ausgleichende Gerechtigkeit
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(Frage) beantwortet | Datum: | 13:46 Sa 03.05.2008 | Autor: | Mausi23 |
Hallo, ich weis immer noch nicht genau was die Lehrerin wissen möchte wenn sie fragt was wir unter recht verstehen.
Recht habe ich ja erklärt.
Will sie auch:
Die Verfassung als Grundordnung
Diese steht über dem gesamten Deutschen Rechtswesen. In Kraft trat sie am 23.Mai 1949, sie ist schon mehrfach geändert wurden. Ihre Hauptaufgabe ist, sie legt die „Spielregeln“ für andere Gesetze fest. Das bedeutet das wenn der Gesetzgeber ein Gesetz beschließt, welches gegen die Grundsätze der Verfassung verstößt, so ist diese Rechtswidrig.
Grundrechte,Menschenrechte und Bürgerrechte
Funktion der Grundrechte (Unverletzlichkeitsrechte,Gleichheitsrechte,Freiheitsrechte)
Die 3 Teilung des Rechtswesens (Öffentliches Rechr,Bürgerliches Recht, Strafrecht)
Will die das da auch alles wissen?
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:31 Sa 03.05.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Mause23,
> Hallo, ich weis immer noch nicht genau was die Lehrerin
> wissen möchte wenn sie fragt was wir unter recht
> verstehen.
Deine Frage ist hier durchaus berechtigt.
Definiere Recht so, wie es die Lehrerin mit euch besprochen hat. Nach der gestellten Frage ist hier "Recht" nach der allgemeinen Auffassung kurz und knapp mit dem Wesentlichen Merkmalen zu beschreiben.
Aber auf das entscheidende "wie" kannst nur du selber eine Antwort finden.
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 21:34 So 04.05.2008 | Autor: | Mausi23 |
Warum haben sich die Auffassungen von dem, was Recht ist im Laufe der Entwicklung der Menschheit verändert?
Ich habe es leider immer noch nicht ganz verstanden.
LG
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 22:21 So 04.05.2008 | Autor: | Mausi23 |
wehr kann mir bitte bitte helfen? Danke
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Hi Mausi,
> Warum haben sich die Auffassungen von dem, was Recht ist im
> Laufe der Entwicklung der Menschheit verändert?
ich versuch es einmal anders (als Josef) auszudrücken:
Das Recht (Normen, Erlasse etc.) soll dem Menschen primär dienen. Es soll einer Gesellschaft eine gewisse Grundstruktur geben, an dieser sich diese Gesellschaft dann ausrichten kann. Wie so vieles im Leben, ist dieser Prozess natürlich auch dynamisch. Soll heißen, das sich die Bedürfnisse einer Gesellschaft natürlich im Zeitablauf ändert. Ergo ändert sich das Recht, welches dienen soll und den Menschen dieser Gesellschaft helfen soll, auch. Ein Beispiel:
Vor 50 Jahren haben sich die Menschen verhältnismäßig wenig um die Umwelt in unserem Lande gekümmert. Dort hat es nur Wenige gejuckt, wo der Strom aus der Steckdose her kommt. Ob nun aus Kohlekraftwerken, die die Umwelt schwer belasteten oder nicht, war nur sekundär interessant. Das Umweltrecht (wenn man es schon zu damaligen Zeiten überhaupt so nennen will) war diesem Bedürfnis entsprechend nicht stark ausgeprägt. Heutzutage sieht die ganze Sache schon anders aus. Das Umweltbewusstsein der Menschen hat sich in unserer Gesellschaft um ein Vielfaches verstärkt. Somit müssen natürlich die rechtlichen Rahmenbedingungen auch wieder dem Ist-Zustand angepasst werden...
Wenn man diesen Sachverhalt in seine Überlegungen mit einbezieht, dann dürfte klar sein das dass Recht grundsätzlich dynamischer Natur ist. Wenn dem so ist, dann müssen wir davon ausgehen das sich die Auffassungen was Recht ist (einzelner Gesellschaftsgruppen) ebenfalls ändern können. Der eine Mensch sagt, das Recht soll mir ausschließlich dienen, und mir das Leben einfacher machen. Der andere wiederum meint, das Recht solle einer ganzen Gesellschaft ein Korsett umlegen, welches dies "sicherer" macht usw...!
-> Führe diesen Gedanken mal weiter aus... dann solltest du klarkommen.
Liebe Grüße
Analytiker
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