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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:52 Do 01.05.2008 | Autor: | Mausi23 |
Hallo, habe in gmk eine Ausarbeitung auf. Meine Frage
Warum haben sich die Auffassungen von dem, was Recht ist im Laufe der Entwicklung der Menschheit verändert?
http://www.lexexakt.de/glossar/deutschesrecht.php?PHPSESSID=2ffa2835d2c0072dd0801560f82a0363
ist das sowas was die meinen kennt ihr noch andere Internet Seiten. Wo ich viele wichtige Informationen finden kann?MFG
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:44 Do 01.05.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Mausi23,
das westgermanische Recht unserer Vorfahren war ein zersplittertes Stammesrecht. Rechtsträger war im wesentlichen die Sippe. Rechtsfähig ist nur der Sippenangehörige kraft seiner Zugehörigkeit zur Sippe. Wer keiner Sippe angehört, ist rechtlos. Das Recht des Einzelnen verstärkt sich erst unter dem Einfluß des Christentums; die Rechtsstellung der Frau verbessert sich. Mit der verstärkten Rechsstellung des Einzelnen geht die Bedeutung der Sippe zurück.
Das Volksrecht, das durch Übung innerhalb der Volksgemeinschaft entstanden war, bleibt nicht mehr allein maßgeblich .Die Macht der Könige setzt daneben ein selbständiges Recht (Königsrecht).
Im Mittelalter herrscht zunächst fast ausschließlich das Gewohnheitsrecht. Erst im 13. Jahrhundert kommt im Zuge einer Rechtserneuerung geschriebenes Recht auf. Es handelt sich im wesentlichen um Satzungen von Städten und um einfache Rechtsaufzeichnungen.
Der erste Entwurf eines BGB wurde 1888 mit Motiven vorgelegt. Der Zweck des BGB war darauf gerichtet, eine Rechtseinheit zu schaffen. Es stellt daher nur eine Zusammenfassung des damals geltenden Rechts dar. Seine Weiterentwicklung konnte infolgedessen nicht ausbleiben.
Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:01 Do 01.05.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Mausi23,
der technische und der sozo-ökonomische Wandel in der Gesellschaft und der damit verbundene Wertewandel führen zur Notwendigkeit, neue Konfliktfelder lösen zu müssen (z.B. Internet-Kriminalität). Gesetzgeber und rechtsprechende Gewalt (Gerichte) sind gefordert, die Lücken z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch zu schließen, v.a. durch Gesetzesänderungen und ergänzende Gesetze. Diese sind aufgrund der Konzeption des BGB im sozioökonomischen Wertgefühl des ausgehenden 19. Jahrhunderts zwangsweise vorhanden, und werden durch die Schuldrechtsmodernisierung weitgehend geschlossen. Auch Änderungen im Rechtsbewusstsein verlangen nach neuen materiellen Rechtsquellen, die zunächst im Richterrecht angesiedelt sind. Danach entstehen wiederum formelle Rechtsquellen , auch in Form von Nebengesetzen.
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 12:12 Sa 03.05.2008 | Autor: | Mausi23 |
Hallo, danke für die Ansätze!
Hast du das von einer Internetseite abgeschriebn? ODer selst mit eigenen Worten geschrieben?MFG
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(Antwort) fertig | Datum: | 12:57 Sa 03.05.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Mausi,
Warum möchtest du das wissen?
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 13:22 Sa 03.05.2008 | Autor: | Mausi23 |
Weil ich eine Quellenangabe machen muss!MFG
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:35 Sa 03.05.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Mause23,
die "Rechtsgeschichte" habe ich teils aus meinen Lehrbüchern "Allgemeine Rechtslehre"; 1966, teils aus meinen damaligen Aufzeichnungen. Ferner aus "Recht" Abitur LK + GK; Hacker, Müller, Steigner.
Viele Grüße
Josef
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