Rechtsfolgen Patentverletzung < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Hallo,
im Patentrecht kann man ja als rechtsfolge die Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung, Rückruf, Auskunft, Vorlage und Besichtigung nennen. Sind diese alle kumulativ möglich, also hat man bei vorliegenden Voraussetzungen die Möglichkeit alle Ansprüche gleichzeitig geltend zu machen, wenn sinnvoll?
Bei Unterlassung benötigt man ja die Wiederholungsgefahr, bei Schadensersatz das Verschulden (hier hat man auch nur ein Wahlrecht, in welcher Form man den Schadensersatz verlangen will). Aber wie sieht es mit den Vraussetzungen bei den anderen Ansprüchen aus?
Lieben Dank!
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 14:41 Sa 19.03.2011 | Autor: | Josef |
Hallo Englein89,
> im Patentrecht kann man ja als rechtsfolge die
> Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung, Rückruf,
> Auskunft, Vorlage und Besichtigung nennen. Sind diese alle
> kumulativ möglich, also hat man bei vorliegenden
> Voraussetzungen die Möglichkeit alle Ansprüche
> gleichzeitig geltend zu machen, wenn sinnvoll?
>
> Bei Unterlassung benötigt man ja die Wiederholungsgefahr,
> bei Schadensersatz das Verschulden (hier hat man auch nur
> ein Wahlrecht, in welcher Form man den Schadensersatz
> verlangen will). Aber wie sieht es mit den Vraussetzungen
> bei den anderen Ansprüchen aus?
siehe hierzu Schadensersatzanspruch
Viele Grüße
Josef
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