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Rechtsformen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:11 Fr 09.02.2007
Autor: Wehm

Hallo. Hier sind weitere kleine Aufgaben, bei denen mir teilweise die Idee fehlt. Ich freue mich auch sehr darüber, wenn ihr nur eine einzige Frage beantwortet. Darf aber auch mehr sein :)

Aufgabe 1
  Durch welche Merkmale zeichnen sich Unternehmen gegenüber Betrieben aus?


Ist das hier nicht aus der Marktwirtschaft und der Planwirtschaft geprägt? Betrieb als genaues Gegenteil vom Unternehmen, also Unternehmen:
- Erwerbswirtschaftliches Prinzip
- Autonomie in betrieblichen Entscheidungen
- Privateigentum an Produktionsmitteln und somit auch das erwirtschaftete.

Beim Betrieb im Sozialismus waren die Produktionsmittel Staatseigentum (oder sagte man Gemeinschaftseigentum?) Ferner gab es ja keine Autonomie in den betriebl. Entscheidungen, sondern es wurden konkrete Rahmenvorgaben vom Staat gemacht und die Gewinnerzielung stand nicht wirklich im Vordergrund.

Aufgabe 2
Welche rechtlichen „Folgen“ hat die Einstufung als „Kaufmann“ und die Eintragung ins Handelsregister?


Das sich der Kaufmann plötzlich auch an das HGB halten musst? Bei keiner Eintragung müsste er das auch nicht. Richtig?


Aufgabe 3
Anhand welcher ökonomischer Kriterien lassen sich die Unterschiede in den Rechtsformen systematisieren?


Was ist denn hier gemeint? Ich habe da absolut gar keinen Plan. Leider.



Aufgabe 4
Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede bestehen zwischen einer AG und einer GmbH und wieso ist die GmbH eine gesellschaftsorientierte Rechtsform?


Was meint man hier mit gesellschaftsorientierte Rechtsform? Der Rest ist allerdings weitestgehend klar. Nur als Gemeinsamkeiten fällt mir nur ein, dass sie beide der Kapitalgesellschaften angehören. Und vielleicht noch so in die Richtung, dass die Geschäftsführung/Vorstand delegiert werden kann.

Gruß,
Wehm

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

        
Bezug
Rechtsformen: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 23:18 Fr 09.02.2007
Autor: Analytiker

Hi Wehm,

ich staunte nicht schlecht, als ich hier 6 Fragenkomplexe mit diversen Unterfragen erblickt habe... Leider hat die Sache für mich einen bitteren Nachgeschmack: Ich stelle zu meiner nächsten BWL-Klausur auch 37 Fragen hier rein, lehne mich 2 Wochen zurück und hole mir die Antworten ab... Sorry wenn es so rüberkommt, aber ich habe das Gefühl das dies "so ein bissl" deine Intentition ist?

Ich wünsche dir noch ein schönes WOE

Lieben Gruß
Analytiker

Bezug
                
Bezug
Rechtsformen: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 09:56 Sa 10.02.2007
Autor: Wehm

Hallo Analytiker,

> ich staunte nicht schlecht, als ich hier 6 Fragenkomplexe
> mit diversen Unterfragen erblickt habe... Leider hat die
> Sache für mich einen bitteren Nachgeschmack: Ich stelle zu
> meiner nächsten BWL-Klausur auch 37 Fragen hier rein, lehne
> mich 2 Wochen zurück und hole mir die Antworten ab... Sorry

ich finde, ich habe mir Mühe gegeben mit der Beantwortung mit den Fragen. Und nur weil viele Fragen übrig geblieben sind - bei denen ich wahrscheinlich auch richtig gelegen habe, muss man hier nicht gleich die Keule schwingen.

> wenn es so rüberkommt, aber ich habe das Gefühl das dies
> "so ein bissl" deine Intentition ist?

Ich gebe zu, in dieser Frage ist Aufgabe 3 sehr dürr und mager an meinem Ansatz, bei 4 auch, aber da wollte ich ja nur wissen, was gesellschaftsorientiert heißt.

Ich habe hier ja auch von niemanden erwartet, dass er JEDE Frage die innerhalb des Themas vorkommt beantwortet. Oder dass er überhaupt etwas macht.

Was willst du eigentlich mit deiner Mitteilung sagen? Dass du mir etwas beantwortet hättest, wenn ich insgesamt nur 3 Fragen von 37 gepostet hätte?

Gruß, Wehm

Bezug
                
Bezug
Rechtsformen: kein Problem
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:44 Sa 10.02.2007
Autor: Herby

Hallo Analytiker,

ich sehe in den Fragen auch kein Problem; es sind Lösungsansätze da - die Fragen sind ordentlich gestellt und niemand hindert Wehm daran sie nachträglich zu editieren (falls sich die eine oder andere Frage inzwischen durch eigene Weiterbildung erledigt hat).

Ob es 37 Fragen an einem Tag oder über achtzehn verteilt sind, spielt doch keine Rolle :-)


[meinemeinung]


Liebe Grüße
Herby

-------
und bei einem Verstoß gegen die Forenregeln, hätten wir garantiert reagiert ;-)

Bezug
        
Bezug
Rechtsformen: Tipp
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:41 Sa 10.02.2007
Autor: Josef

Hallo Wehm,


>  
> Durch welche Merkmale zeichnen sich Unternehmen gegenüber
> Betrieben aus?
>  
> Ist das hier nicht aus der Marktwirtschaft und der
> Planwirtschaft geprägt? Betrieb als genaues Gegenteil vom
> Unternehmen, also Unternehmen:
>  - Erwerbswirtschaftliches Prinzip
>  - Autonomie in betrieblichen Entscheidungen
>  - Privateigentum an Produktionsmitteln und somit auch das
> erwirtschaftete.
>  
> Beim Betrieb im Sozialismus waren die Produktionsmittel
> Staatseigentum (oder sagte man Gemeinschaftseigentum?)
> Ferner gab es ja keine Autonomie in den betriebl.
> Entscheidungen, sondern es wurden konkrete Rahmenvorgaben
> vom Staat gemacht und die Gewinnerzielung stand nicht
> wirklich im Vordergrund.
>  

> Was meint man hier mit gesellschaftsorientierte Rechtsform?
> Der Rest ist allerdings weitestgehend klar. Nur als
> Gemeinsamkeiten fällt mir nur ein, dass sie beide der
> Kapitalgesellschaften angehören. Und vielleicht noch so in
> die Richtung, dass die Geschäftsführung/Vorstand delegiert
> werden kann.
>  

Betriebe sind als technisch-organisatorische Wirtschaftseinheiten zu verstehen, die Sachgüter produzieren oder Dienstleistungen erbringen.

Der Betrieb ist eine zeitlose, von der Wirtschaftsordnung unabhängige Wirtschaftseinheit. Er kann als Standort Teil einer Unternehmung sein.


Unternehmen sind rechtliche Wirtschaftseinheiten zur Leistungserstellung von Gütern oder Dienstleistungen. Sie können aus mehreren Betrieben bestehen.

Die Unternehmensarten werden nach den Eigentumsverhältnissen in private und öffentliche Unternehmen sowie gemischtwirtschaftliche Unternehmen unterschieden.  Öffentliche Unternehmen gehören dem Bund, den Ländern oder den Kommunen.
Gemischtwirtschaftliche Unternehmen werden vom Staat unter Beteiligung privater Firmen betrieben.



Ein Unternehmen ist ein planvoll organisiertes wirtschaftlich-rechtliches Gebilde, das auf produktive Leistung ausgerichtet ist. In Abgrenzung zum Begriff des Betriebs, werden Unternehmen als marktwirtschaftllich orientierte Betriebe verstande, die das Ziel haben, einen Gewinn zu erwirtschaften.

Fundstelle: Schülerduden - Wirtschaft

Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Rechtsformen: Aufgabe 2
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:12 Sa 10.02.2007
Autor: Josef

Hallo Wehm,




>

>  
> Welche rechtlichen „Folgen“ hat die Einstufung als
> „Kaufmann“ und die Eintragung ins Handelsregister?
>  

>

Nach § 1 Abs. 1 HGB ist Kaufmann derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt.
Zu unterscheiden sind der Kaufmann kraft Gewerbebetrieb, der Kaufmann kraft Eintragung und der Formkaufmann.

Kaufmann kraft Gewerbebetrieb ist, wer ein in § 1 Abs. 2 HGB aufgezähltes Grundhandelsgewerbe betreibt.  Er ist ein Musskaufmann auch ohne Eintragung ins Handelsregister im Gegensatz zum Kaufmann kraft Eintragung (Sollkaufman). Dieser erhält seine Kaufmannseigenschaft erst durch die vorgeschriebene Eintragung ins Handeslregister.  Voraussetzung ist, dass der Sollkaufmann ein Handelsgewerbe betreibt.

Beim Kannkaufmann (z.B. Unternehmen als Nebengewerbe eines Land- oder Forstwirtschaftbetriebs) ist die Eintragung in Handelsregister freigestellt.

Formkaufmann sind diejenigen Handelsgesellschaften, denen die Kaufmannseigenschaft kraft Gesetzes zukommt.


Die Kaufmannseigenschaft beginnt beim Musskaufmann mit der Eröffnung seines Handelsgewerbes, beim Soll- und Kannkaufmann mit der Eintragung ins Handelsregister. Sie endet beim Musskaufmann mit der Aufgabe des Betriebs und beim Soll- und Kannkaufmann mit Fortfall der kaufmännischen Form und der Löschung im Handelsregister.

Fundstelle: Schülerduden - Wirtschaft


Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Rechtsformen: Aufgabe 4
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:29 Sa 10.02.2007
Autor: Josef

Hallo Wehm,



die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Aktiengesellschaft besitzt eigenes Vermögen. Nur dieses Gesellschaftsvermögen haftet den Gläubigern für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.  Die AG ist Formkaufmann, das bedeutet, dass die AG allein kraft ihrer Rechtsform in jedem Fall als Handelsgesellschaft gilt, und zwar auch dann, wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb  eines Handelsgewerbes besteht.
Die AG hat eine Firma, in die in der Regel der Gegenstand des Unternehmens aufzunehmen ist. Die Firma muss den Zusatz AG enthalten.
Durch die Eintragung erlangt die AG ihre Rechtsfähigkeit. Als juristische Person hat die AG eigenes Vermögen.



Bei der GmbH handel es sich ebenso wie bei der AG um einen rechtsfähigen Verein, der zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden kann. Die GmbH wird durch den Gesellschaftsvertrag gegründet.  Im übrigen entspricht die Struktur der GmbH in großen Zügen der Struktur der AG.  Der wesentliche Unterschied besteht dadrin, dass die Gesellschaftsrecht nicht verbrieft sind und nur durch formgebundene Verträge - ggf. nur mit Zustimmung der GmbH - übertragen werden könne.
Die Rechtsfähigkeit erlangt die GmbH durch die Eintragung in das Handelsregister. Sie haftet ihren Gläubigern nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Die GmbH ist Formkaufmann.

Viele Grüße
Josef


Bezug
        
Bezug
Rechtsformen: Aufgabe 1
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:20 Mi 14.02.2007
Autor: Mary2505

Hi!

Für die erste Aufgabe müsstest du hier infos finden

[]http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen

Mary

Bezug
        
Bezug
Rechtsformen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:30 Do 15.02.2007
Autor: VNV_Tommy

Hallo Wehm!

> Hallo. Hier sind weitere kleine Aufgaben, bei denen mir
> teilweise die Idee fehlt. Ich freue mich auch sehr darüber,
> wenn ihr nur eine einzige Frage beantwortet. Darf aber auch
> mehr sein :)
>  
> Durch welche Merkmale zeichnen sich Unternehmen gegenüber
> Betrieben aus?
>  
> Ist das hier nicht aus der Marktwirtschaft und der
> Planwirtschaft geprägt? Betrieb als genaues Gegenteil vom
> Unternehmen, also Unternehmen:
>  - Erwerbswirtschaftliches Prinzip
>  - Autonomie in betrieblichen Entscheidungen
>  - Privateigentum an Produktionsmitteln und somit auch das
> erwirtschaftete.
>  
> Beim Betrieb im Sozialismus waren die Produktionsmittel
> Staatseigentum (oder sagte man Gemeinschaftseigentum?)
> Ferner gab es ja keine Autonomie in den betriebl.
> Entscheidungen, sondern es wurden konkrete Rahmenvorgaben
> vom Staat gemacht und die Gewinnerzielung stand nicht
> wirklich im Vordergrund.

Ich möchte noch folgendes hinzufügen:
Betrieb zeichnen sich generell dadurch aus, dass sie nach dem Kostendeckungsprinzip (z.B. öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser) handeln, Unternehmen handeln generell nach  dem erwerbswirtschaftlichem Primzip. Demnach kann man schlussfolgern: Jedes Unternehmen ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb ist ein Unternehmen!
  

> Anhand welcher ökonomischer Kriterien lassen sich die
> Unterschiede in den Rechtsformen systematisieren?
>  
> Was ist denn hier gemeint? Ich habe da absolut gar keinen
> Plan. Leider.
>  

Die Fragestellung klingt ziemlich ungenau. Vielleicht hilft dir ja []Folgendes (speziell Seite 5) weiter.

>
> Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede bestehen
> zwischen einer AG und einer GmbH und wieso ist die GmbH
> eine gesellschaftsorientierte Rechtsform?

Gruß,

Tommy


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