Richter - Studium < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 12:13 So 09.05.2010 | Autor: | Mathics |
Aufgabe | Die Befähigung zum Richteramt wird nach einem rechtswissenschaftlichen Studium von Jahren durch das Bestehen der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung erworben.
Wie lange dauert das Studium? |
Hallo,
bei Google habe ich leider nichts gefunden. Kann mir da jemand weiterhelfen bitte?
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(Frage) beantwortet | Datum: | 12:42 So 09.05.2010 | Autor: | Mathics |
Hier steht ja jetzt:
"Die Regelstudienzeit, in der alle klassischen Rechtsgebiete, wie Strafrecht oder Familienrecht, gelehrt werden, beträgt 8-9 Semester. Daraufhin folgt das erste Staatsexamen, sowie das zweijährige Referendariat und schließlich das zweite Staatsexamen, mit dessen Bestehen man die Befähigung zum Richteramt erwirbt. Außerdem kann man die Zulassung zum Anwalt beantragen. "
Das heißt doch, dass as Studium 4-4,5 Jahre dauert und daran ein 2 jähriges Referandiat anschließt. Ist damit die Probezeit gemeint, die jeder Richter durchlaufen muss am Amtsgericht, am Landgericht und schlielich in der Staatsanwaltschaft.? Danach kann er doch zum IRchter auf Lebenszeit ernannt werden und sich bewerben, oder?
Oder ist das Refendariat was anderes ?
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:46 So 09.05.2010 | Autor: | Josef |
Hallo Mathics,
> Hier steht ja jetzt:
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> "Die Regelstudienzeit, in der alle klassischen
> Rechtsgebiete, wie Strafrecht oder Familienrecht, gelehrt
> werden, beträgt 8-9 Semester. Daraufhin folgt das erste
> Staatsexamen, sowie das zweijährige Referendariat und
> schließlich das zweite Staatsexamen, mit dessen Bestehen
> man die Befähigung zum Richteramt erwirbt. Außerdem kann
> man die Zulassung zum Anwalt beantragen. "
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>
> Das heißt doch, dass as Studium 4-4,5 Jahre dauert und
> daran ein 2 jähriges Referandiat anschließt. Ist damit
> die Probezeit gemeint, die jeder Richter durchlaufen muss
> am Amtsgericht, am Landgericht und schlielich in der
> Staatsanwaltschaft.? Danach kann er doch zum IRchter auf
> Lebenszeit ernannt werden und sich bewerben, oder?
> Oder ist das Refendariat was anderes ?
§ 5 Befähigung zum Richteramt
(1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.
(2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen.
Quelle
Referendar (von lateinisch referre: Bericht erstatten), der nach dem ersten Staatsexamen im Vorbereitungsdienst für die höhere Laufbahn stehende Beamtenanwärter.
Während des Referendariats, das als notwendige Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Staatsexamen neben Lehrern (bei weiterführenden Schulen: Studienreferendare) u. a. auch Juristen (Gerichts- oder Rechtsreferendar) durchlaufen, ist der Anwärter zumeist Beamter auf Widerruf.
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:14 So 09.05.2010 | Autor: | Mathics |
ist das 2 jährige Referndariat in der 8-9 Semestern enthalten?
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(Antwort) fertig | Datum: | 14:18 So 09.05.2010 | Autor: | Loddar |
Hallo Mathics!
> ist das 2 jährige Referndariat in der 8-9 Semestern enthalten?
Wie meinem meinem obigen Link entnehmen kann: nein!
Gruß
Loddar
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