www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Vorhilfe
  Status Geisteswiss.
    Status Erdkunde
    Status Geschichte
    Status Jura
    Status Musik/Kunst
    Status Pädagogik
    Status Philosophie
    Status Politik/Wirtschaft
    Status Psychologie
    Status Religion
    Status Sozialwissenschaften
  Status Informatik
    Status Schule
    Status Hochschule
    Status Info-Training
    Status Wettbewerbe
    Status Praxis
    Status Internes IR
  Status Ingenieurwiss.
    Status Bauingenieurwesen
    Status Elektrotechnik
    Status Maschinenbau
    Status Materialwissenschaft
    Status Regelungstechnik
    Status Signaltheorie
    Status Sonstiges
    Status Technik
  Status Mathe
    Status Schulmathe
    Status Hochschulmathe
    Status Mathe-Vorkurse
    Status Mathe-Software
  Status Naturwiss.
    Status Astronomie
    Status Biologie
    Status Chemie
    Status Geowissenschaften
    Status Medizin
    Status Physik
    Status Sport
  Status Sonstiges / Diverses
  Status Sprachen
    Status Deutsch
    Status Englisch
    Status Französisch
    Status Griechisch
    Status Latein
    Status Russisch
    Status Spanisch
    Status Vorkurse
    Status Sonstiges (Sprachen)
  Status Neuerdings
  Status Internes VH
    Status Café VH
    Status Verbesserungen
    Status Benutzerbetreuung
    Status Plenum
    Status Datenbank-Forum
    Status Test-Forum
    Status Fragwürdige Inhalte
    Status VH e.V.

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Dt. Schulen im Ausland: Mathe-Seiten:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Sozialwissenschaften" - Steuersystem?
Steuersystem? < Sozialwissenschaften < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Sozialwissenschaften"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Steuersystem?: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:43 Di 17.06.2014
Autor: Mimic

Hallo,

es gibt zwei Steuersysteme, das Verbundsystem und das Trennsystem.
Beim Verbundsystem werden Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt.

Hierzu habe ich folgende Zahlen gefunden:

Einkommenssteuer:  Bund und Länder 42,5 %,  Kommunen 15 %.
Körperschaftssteuer: Bund und Länder 50 %
Umsatzsteuer: Bund  51,4 %,   Länder 46,5 % ,Gemeinden 2,1%.

Anteile von Bund und Ländern an der Gemeinschaftssteuer sind im Grundgesetz festgeschrieben.
Anteile an der Umsatzsteuer müssen durch ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden.

Wie werden die Anteile der Körperschaftssteuer berechnet ?
Sind die jedes Jahr gleich?

LG


        
Bezug
Steuersystem?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 04:57 Mi 18.06.2014
Autor: Josef

Hallo Mimic,


> es gibt zwei Steuersysteme, das Verbundsystem und das
> Trennsystem.

"Entsprechend dem Grad der Finanzautonomie der untergeordneten Körperschaft wird unterschieden zwischen freiem Trennsystem (jede Körperschaft kann Art und Höhe der Steuer selbst bestimmen), gebundenem Trennsystem (jeder Körperschaft werden bestimmte Steuerquellen zugewiesen) und Verbundsystem (mehrere Körperschaften teilen sich das Aufkommen einer oder mehrerer Steuern)."

Der Brockhaus;(c) wissenmedia GmbH, 2010



>  Beim Verbundsystem werden Einkommens-, Körperschafts- und
> Umsatzsteuer auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt.


"Das Grundgesetz bestimmt die Steuer- und Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Im Hinblick auf die Verteilung des Steueraufkommens sind zwei Systeme zu unterscheiden.

Beim Trennsystem fließt eine Steuerart ausschließlich einer föderalen Ebene zu. Diese verfügt dann in der Regel auch über die Gesetzgebungskompetenz.

Beim Verbundsystem fließt das Aufkommen einer Steuer in einen Pool, der dann auf verschiedene Ebenen nach einem auszuhandelnden Schlüssel verteilt wird.

Im Grundgesetz war ursprünglich durch eine exklusive Zuordnung von Steuern an Bund oder Länder das Trennsystem der Regelfall. Heute ist dies weitgehend zugunsten des Verbundsystems aufgegeben: Die ertragsstärksten Steuerarten Lohn- und Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Körperschaftsteuer sind Gemeinschaftsteuern, deren Aufkommen auf Bund und Länder (und teilweise Gemeinden) aufgeteilt wird. Dies hat auch ein gemeinsames Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat zur Folge, was in der Vergangenheit die Durchsetzung von Reformvorhaben oftmals verzögert oder sogar ganz verhindert hat."

Der Brockhaus, (c) wissenmedia GmbH, 2010





> Wie werden die Anteile der Körperschaftssteuer berechnet
> ?




Art. 107 Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen
Artikel 107.

"Das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer stehen den einzelnen Ländern insoweit zu, als die Steuern von den Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt werden (örtliches Aufkommen).

Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sind für die Körperschaftsteuer und die Lohnsteuer nähere Bestimmungen über die Abgrenzung sowie über Art und Umfang der Zerlegung des örtlichen Aufkommens zu treffen."

  
[]Quelle



>  Sind die jedes Jahr gleich?



"Rechtsgrundlage des Körperschaftsteuerrechts ist: Körperschaftsteuergesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. April 1999, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 vom 20. Dezember 2000"

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, steuern von A bis Z; Ausgabe 2001





KStG

Ausfertigungsdatum: 31.08.1976

Vollzitat:

"Körperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) geändert worden ist"
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2002 I 4144;
zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 18.12.2013 I 4318



[]Quelle



Viele Grüße
Josef

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Sozialwissenschaften"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.vorhilfe.de