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Hi Leute,
ich habe eine dringende Frage.
In wie fern unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht?
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 13:17 Di 25.01.2011 | Autor: | Josef |
Hallo bubblegun,
> In wie fern unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom
> Erwachsenenstrafrecht?
"Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich hier insofern vom (Erwachsenen-)Strafrecht, indem der Erziehungsgedanke gegenüber der Strafe Priorität genießt. Dies bedeutet, dass der Richter nur dann eine Strafe verhängt, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel wegen der Gewichtigkeit der Schuld bzw. der Persönlichkeitsstruktur des Jugendlichen nicht ausreichend sind, um einen (nachhaltigen) erzieherischen Effekt zu erzielen."
Quelle: Recht, Abitur LK + GK; Voll Verlag
Viele Grüße
Josef
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