Unterjährigkeitskorrektur < Versicherungsmat < Finanz+Versicherung < Hochschule < Mathe < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 13:56 Mi 09.07.2014 | Autor: | elmnteee |
Bin im Laufe meiner Bac-Arbeit auf den Begriff Unterjährigkeitskorrektur gestossen. Allerdings wurde dieser nicht näher erläutert und ich finde auch nichts im Internet. Hätte wer eine Idee, was darunter zu verstehen wäre?
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 14:34 Mi 09.07.2014 | Autor: | Josef |
Hallo
> Bin im Laufe meiner Bac-Arbeit auf den Begriff
> Unterjährigkeitskorrektur gestossen. Allerdings wurde
> dieser nicht näher erläutert und ich finde auch nichts im
> Internet. Hätte wer eine Idee, was darunter zu verstehen
> wäre?
>
Ich verstehe darunter z.B. bei Versicherungsverträgen folgendes:
"Die meisten Versicherungsarten sehen grundsätzlich Jahresprämien vor. Das gilt zum Beispiel nicht nur für Lebensversicherungen oder Produkte der Altersvorsorge, sondern auch für die Kfz Versicherung, die eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung ist.
Wer eine solche Versicherung abschließt und dabei eine unterjährige Beitragszahlung vereinbart, muss also immer mit Zusatzkosten rechnen.
Die Mehrkosten sind spürbar. Je nach Zahlungsrhythmus liegen die tatsächlichen jährlichen zusätzlichen Belastungen, die effektiven Jahreszinsen, zwischen 8 und 12 %. Keine Geldanlage bringt gegenwärtig eine so hohe Rendite.
Es ist also empfehlenswert, auf die Vereinbarung unechter unterjähriger Prämienzahlungen zu verzichten und den regulären Jahresbeitrag stattdessen regelmäßig anzusparen.
Neuverträge mit einer unterjährigen Prämienzahlung können nach dem Versicherungsvertragsgesetz (Paragraph 8) binnen 14 Tagen widerrufen werden.
Versicherungsnehmer können innerhalb dieser Frist also teure Vereinbarungen über die Zahlweise der Beiträge korrigieren."
Quelle
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(Frage) beantwortet | Datum: | 21:21 Mi 09.07.2014 | Autor: | elmnteee |
Und der Begriff Korrektur meint dann wahrscheinlich den Unterschied oder?
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(Antwort) fertig | Datum: | 22:36 Mi 09.07.2014 | Autor: | chrisno |
In einem gewissen Sinn ja. Ich ändere das Beispiel mal ab:
Du hast die Wahl: zum Jahresbeginn 120 Euro zu zahlen oder zu jedem Monatsbeginn 10 Euro. Falls Du auf Dein Guthaben Zinsen bekommst, wählst Du die zweite Variante. Der Versicherung entgehen diese Zinsen. Deshalb führt sie die "Unterjährigkeitskorrektur" bei der Berechnung des Beitragssatzes durch und setzt die monatliche Zahlung auf 10,50 Euro fest. Neutral ist die Korrektur, wenn am Ende unter Einberechnung der Zinsen es egal ist, welche Variante Du wählst. Dann trifft der Begriff Korrektur das Geschehen viel genauer als das Wort Unterschied.
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