Ust korrektur < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 12:30 Fr 21.11.2008 | Autor: | hasso |
Hallo,
Ich hab dickes verständnis problem bei Buchungen einer Forderung und zwar..
Bei der Buchung einer Forderung, die uneinbringlich ist, findet ja normalerweise eine Buchung Forderungsverluste + Ust Korrektur an Forderungen aus Lierfungen und Leistungen statt.
Beispiel:
Forderungsverluste 840
UST - Korrektur 160 an Forderungen aus L.u.L 1000
Nun hab ich ein Fall indem steht das die Forderungen uneinbringlich ist und die Forderungen ins Ausland erfolgt, sodass eine Umsatzsteuerkorrektur wegfällt.
Forderungsverluste 1000 an Forderungen aus L.u.L 1000
vielelicht blöde frage..aber
was heisst denn Umsatzsteuer Korrektur und wofür dient sowas? Mir ist nur klar das ich beim Einkauf die Vorsteuer im Soll buche und beim Verkauf einer Sache die Umsatzsteuer im Haben Buche. Bei den Buchungen befindet sich jedoch die UST im SOLL ..
Dankee im vorraus!!!
Lieben gruß
hasso
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:33 Fr 21.11.2008 | Autor: | glie |
Sorry wenn ich ein kleines bisschen aushole....
1. Mach dir klar, was genau Umsatzsteuer ist. Das sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, die dann anfallen, wenn beispielsweise Ware verkauft wird.
Bsp: Verkauf von Ware netto 1000,- auf Ziel
Buchungsatz:
FO 1190 an UEHW 1000,-
UST 190,-
Es ist also eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 190,- entstanden.
2. Was passiert mit dieser Verbindlichkeit, wenn sich die Grundlage der Entstehung der Umsatzsteuerverbindlichkeit verändert?
Beispiele hierfür wären die Rücksendung der Ware durch den Kunden, das Gewähren eines nachträglichen Rabattes oder die Uneinbringlichkeit der Forderung aufgrund Insolvenz oder ähnliches.
In diesen Fällen verändert sich auch die Höhe der Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt bzw. entfällt ganz. Die zu zahlende Umsatzsteuer muss also um einen entsprechenden Betrag korrigiert werden.
Bsp: Kunde schickt Ware im Wert von 500,- netto zurück
Buchungssatz:
UEHW 500,-
UST 95,- an FO 595,-
In der Summe ist zuerst eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 190,- entstanden, dann wurde die Umsatzsteuer um 95,- korrigiert, so dass eine Restverbindlichkeit von 95,- gegenüber dem Finanzamt verbleibt.
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:14 Fr 21.11.2008 | Autor: | hasso |
Hallo glie,
erstmal vielen dank für die ausführliche Antwort!!!
Das Prinzip hab ich verstanden beim Verkauf einer Ware haben wir eine verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und beim Kauf einer Ware eine Forderung gegenüber das FA.
Bei dem erstenbuchungssatz stand:
Buchungsatz:
FO 1190 an UEHW 1000,-
UST 190,-
Die UST 190 ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Das ist mir klar..aber bei dem 2.ten Buchungssatz bei dem Der kunde einen Rabatt erhält oder Insolvenzgeht und nur noch 500 zahlen kann wird die Umsatzsteuer korrigiert und es fällt nur noch die hälfte an in höhe von 95
welche ebenso eine Verbindlichkeit gegenüber dem FInanzamt ist.
Die Jedoch steht im SOLL .. das verrwirt mich...
Beides sind Verbindlichkeiten jedoch steht einmal die UST im SOLL und einmal im Haben
FO 595 an UEHW 500
UST 95
würd das nicht auch gehen ???
Lieben gruß
hasso
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(Antwort) fertig | Datum: | 20:37 Fr 21.11.2008 | Autor: | glie |
Also wenn du erneut die Umsatzsteuer im Soll buchst dann hättest du eine weitere Zunahme der Umsatzsteuerverbindlichkeit.....
Stell dir das Umsatzsteuerkonto als T-Konto vor....rechts(Haben) sind die Zunahmen der Umsatzsteuerverbindlichkeiten, links (Soll) werden Abnahmen der Umsatzsteuerverbindlichkeiten gebucht.
Bei der Rücksendung oder ähnlichem verringert sich ja die Umsatzsteuerverbindlichkeit, also muss eine Abnahme gebucht werden und daher wird auf dem Umsatzsteuerkonto im Soll gebucht....
Die verbeleibende Umsatzsteuerverbindlichkeit ist dann der Saldo des Kontos, also rechte Seite minus linke Seite, das ergibt 190-95=95
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 15:33 So 23.11.2008 | Autor: | hasso |
hey super erklärt! dankee ist drin.
lg hasso
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