"Verhältnisse" < Klassen 5-7 < Schule < Mathe < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:05 Sa 16.04.2016 | Autor: | nicom88 |
Ahoi,
habe eine mathematische Frage bzgl. einer Gesetzesformulierung.
In §10 II HaftPflG steht folgendes:" Sind auf Grund desselben Ereignisses an mehrere Personen Entschädigungen zu leisten, die insgesamt den Höchstbetrag von 300.000 Euro übersteigen, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht."
Entscheided ist also das Verhältnis Gesamtbetrag (GB) zu Höchstbetrag (HB).
Zum Verhältnis in der Mathematik auch Folgendes:
"Was ist ein Verhältnis?
Gegeben seien zwei reelle, positive Zahlen a und b.
Man nennt den Quotienten a:b der beiden Zahlen in bestimmten Zusammenhängen auch das Verhältnis der beiden Zahlen a und b.
Man liest a:b dann als "a zu b".
Zur Erläuterung zwei Beispiele
Eine Menge von Kugeln
...... Gegeben seien 5*9 = 45 Kugeln, 20 rote und 25 blaue.
Das Verhältnis der roten Kugeln zu den blauen beträgt 20:25 = 4:5, gelesen 4 zu 5."
Man nehme jetzt einfach 4 Personen a 100.000€ (100 k).
GB = 400 k, HB = 300 k
Gemäß Formulierung müsste ich nun 400 k/ 300 k rechnen. Um aufs richtige Ergebnis zu kommen muss man aber 300 k / 400 k rechnen.. Dann liegt man bei 0,75. Jeder erhält also 75 k, also 25% weniger. 4 mal 75 k ergibt 300k.
Ist das Gesetz hier falsch formuliert oder habe ich einen Denkfehler?
Wenn ja, bitte aufzeigen :)
Danke!
LG
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Das Ganze ist so gemeint:
Höchstbetrag = 3.000 €
Falls Gesamtsumme unter 3.000 €, muss alles bezahlt werden.
Falls Gesamtbetrag darüber, wie in folgendem Beispiel:
Geschädigter A: 1.000 €
Geschädigter B: 2.000 €
Geschädigter C: 3.000 €
Zusammen also 6.000 €
Dann steht der GB zum HB im Verhältnis 2:1, und entsprechend werden die Einzelentschädigungen gekürzt:
Geschädigter A: 1.000 € [mm] \Rightarrow [/mm] 500 €
Geschädigter B: 2.000 € [mm] \Rightarrow [/mm] 1.000 €
Geschädigter C: 3.000 € [mm] \Rightarrow [/mm] 1.500 €
Zusammen also 3.000 €.
Auf Deutsch: Falls Gesamtbetrag höher als 3.000 €, gibt's insgesamt aber nur 3.000 €, und die werden anteilig nach Schadenshöhe auf die Geschädigten verteilt.
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:45 Sa 16.04.2016 | Autor: | nicom88 |
Wie es gemeint ist, verstehe ich. Es geht nur um die Formulierung. Du sagst ja auch "GB zu HB", also ist die Formulierung mathematisch gesehen falsch, richtig? Es müsste umgedreht werden im Gesetzestext.
Danke :)
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:25 Sa 16.04.2016 | Autor: | chrisno |
Dein Gedanke ist richtig. Die Entscheidung, ob das Gesetz falsch formuliert ist, überlasse ich aber Juristen. Denn durch das Wort "verringert" und die Tatsache, dass die Rechnung nur für den Fall GB > HB auszuführen ist, ist klar, wie zu rechnen ist.
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