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Forum "Politik/Wirtschaft" - Verlustvortrag/Verlustrücktrag
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Verlustvortrag/Verlustrücktrag: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:01 Fr 12.02.2010
Autor: Owen

Aufgabe
1. Der Gewinn gem. § 15 EStG beträgt im VZ 2008 5 Mio. €; der Verlust gem. § 15 EStG beträgt im VZ 2009 4 Mio. €. Wie sieht die steuerliche Sachlage nach Anwendung des Verlustrücktrags aus?

2. Der Verlust gem. § 15 EStG beträgt im VZ 2008  4 Mio. €. Der Gewinn gem. § 15 EStG beträgt im VZ 2009  7500000 €.Wie sieht die steuerliche Sachlage nach Anwendung des Verlustvortrags aus?

Hallo Leute, also ich verstehe die Anwendung des Verlustvortrags/Verlustrücktrags nicht.
zu1:Bei einem Verlust, der im innerperiodischen Verlustausgleich nicht verrechnet werden konnte, kann ein Verlust bis zu einer Höhe von 511500€ als Verlustrücktrag geltend gemacht werden, also von den Gesamteinkünften des vorangegangenen VZ abgezogen werden. Was genau bedeutet das? Im VZ 2009 habe ich einen Verlust von 4Mio. Euro. Ich zahle hierbei also keine Steuern. Im VZ 2008 hatte ich einen Gewinn von 5 Mio. Euro. Angenommen ich musste 45% an Steuern zahlen. Das bedeutet, ich müsste 2250000 € an Steuern gezahlt haben. Nun kann ich von den 5 Mio. Euro Gewinn aus dem VZ 2008 eine Summe von 511500€ abziehen. 5000000€-511500€= 4488500€.Das ist also der Verlustrücktrag. Und was jetzt? Was wird mit dieser Summe rechnerisch gemacht?
zu2: Der Verlustvortrag ist die Summe der Verluste, die nicht verrechnet werden konnte und auf spätere Wirtschaftsjahre vorgetragen werden kann. Dabei gilt ja, dass Verluste bis zu 1 Mio. € voll abzugsfähig sind, und 60% der die 1 Mio. übersteigenden Beträge abgezogen werden. Von den 4 Mio. Euro kann ich die erste Million abziehen. Von den restlichen 3 Mio. nur 60%. Also insgesamt 1000000€+1800000€=2800000€. Was bedeutet das ganze jetzt, wie gehe ich rechnerisch hier weiter vor?

        
Bezug
Verlustvortrag/Verlustrücktrag: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 03:06 Sa 13.02.2010
Autor: Josef

Hallo Owen,


> 1. Der Gewinn gem. § 15 EStG beträgt im VZ 2008 5 Mio.
> €; der Verlust gem. § 15 EStG beträgt im VZ 2009 4 Mio.
> €. Wie sieht die steuerliche Sachlage nach Anwendung des
> Verlustrücktrags aus?
>  
> 2. Der Verlust gem. § 15 EStG beträgt im VZ 2008  4 Mio.
> €. Der Gewinn gem. § 15 EStG beträgt im VZ 2009  
> 7500000 €.Wie sieht die steuerliche Sachlage nach
> Anwendung des Verlustvortrags aus?
>  
> Hallo Leute, also ich verstehe die Anwendung des
> Verlustvortrags/Verlustrücktrags nicht.

>  zu1:Bei einem Verlust, der im innerperiodischen
> Verlustausgleich nicht verrechnet werden konnte, kann ein
> Verlust bis zu einer Höhe von 511500€ als
> Verlustrücktrag geltend gemacht werden, also von den
> Gesamteinkünften des vorangegangenen VZ abgezogen werden.


[ok]


> Was genau bedeutet das?


Der Vorteil des Verlustrücktrags besteht darin, dass sich bereits im Jahr des Verlustes Steuererstattungen ergeben. Bei einem Verlustvortrag findet nur eine Verrechnung der Verluste mit künfigen positiven Einkünften statt, so dass auch die Steuerentlastung erst in der Zukunft eintritt



> Im VZ 2009 habe ich einen Verlust
> von 4Mio. Euro. Ich zahle hierbei also keine Steuern. Im VZ
> 2008 hatte ich einen Gewinn von 5 Mio. Euro. Angenommen ich
> musste 45% an Steuern zahlen. Das bedeutet, ich müsste
> 2250000 € an Steuern gezahlt haben. Nun kann ich von den
> 5 Mio. Euro Gewinn aus dem VZ 2008 eine Summe von 511500€
> abziehen. 5000000€-511500€= 4488500€.Das ist also der
> Verlustrücktrag. Und was jetzt? Was wird mit dieser Summe
> rechnerisch gemacht?


Die vorrangige Verrechnung des Verlustrücktrags mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte kann dazu führen, dass Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge, die sich bisher bei der Einkommensteuerveranlagung im Rücktragsjahr steuerlich ausgewirkt haben, nicht mehr zu einer Steuerentlastung führen. Will man dies vermeiden, muss der Verlustrücktrag der Höhe nach begrenzt werden. Hierzu kann man einen entsprechenden Antrag stellen, in dem man angibt, welche nicht ausgeglichenen negativen einkünfte des Jahres 2009 im Rahmen des Rücktrags bei der Einkommensteuerveralagung 2008 berücksichtigt werden sollen. Werden keine Angaben zum Verlustrücktrag gemacht, wird der rücktragsfähige Verlust des Jahres 2009 bis zur  Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte  bei der Einkommensteruerveranlagung 2008 berücksichtigt, auch wenn dadurch die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen als Steuerentlastungspontenzial ausfallen würden.


>  zu2: Der Verlustvortrag ist die Summe der Verluste, die
> nicht verrechnet werden konnte und auf spätere
> Wirtschaftsjahre vorgetragen werden kann.

[ok]



> Dabei gilt ja,
> dass Verluste bis zu 1 Mio. € voll abzugsfähig sind, und
> 60% der die 1 Mio. übersteigenden Beträge abgezogen
> werden.

[ok]


>  Von den 4 Mio. Euro kann ich die erste Million
> abziehen. Von den restlichen 3 Mio. nur 60%. Also insgesamt
> 1000000€+1800000€=2800000€.


Einkünfte aus Gewerbebetrieb = 4.000.000
Verlustvortrag bis zum Sockelbetrag = - 1.000.000
verbleiben:  3.000.000
davon bis maximal 60 % in Rahmen des Verlustvortrags abzugsfähig = 1.800.000

noch zu versteuern =  1.200.000



> Was bedeutet das ganze
> jetzt, wie gehe ich rechnerisch hier weiter vor?



Der Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 1.200.000 steht für eine Verrechnung mit Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zur Verfügung.

Im Rahmen des Verlustvortrags sind Verluste auch in solchen Veranlagungszeiträumen vorzutragen, in denen ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags erzielt wurden.




Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Verlustvortrag/Verlustrücktrag: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 08:51 Sa 13.02.2010
Autor: Owen

Aufgabe
s.oben

Hallo Josef und danke für die Antwort. Ich möchte noch einmal auf den rechnerischen Aspekt der Teilaufgabe 1 eingehen, weil der mir noch nicht ganz klar wird. Angenommen ich habe von den 5 Mio. € aus VZ 2008 45% an Steuern gezahlt (also 2250000 €). Ich möchte, dass nun der maximale Betrag von 511500€ von VZ 2009 in den VZ 2008 rückgetragen wird. Ich ziehe diesen Betrag von den 5 Mio. € ab und erhalte 4488500€. Was bedeutet das anschließend? Was wird mit diesem Betrag gemacht? Was geschieht mit den übrigen Verlusten? Ich verstehe es so, dass ich im VZ 2009 immer noch keine Steuern zahlen muss. Aber wieviel wird mir jetzt rückerstattet? Kriege ich ein Plus von 511500€ oder wie?

Bezug
                        
Bezug
Verlustvortrag/Verlustrücktrag: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 10:29 Sa 13.02.2010
Autor: Josef

Hallo Owen,

> s.oben
>  Hallo Josef und danke für die Antwort. Ich möchte noch
> einmal auf den rechnerischen Aspekt der Teilaufgabe 1
> eingehen, weil der mir noch nicht ganz klar wird.

> Angenommen ich habe von den 5 Mio. € aus VZ 2008 45% an
> Steuern gezahlt (also 2250000 €). Ich möchte, dass nun
> der maximale Betrag von 511500€ von VZ 2009 in den VZ
> 2008 rückgetragen wird.

> Ich ziehe diesen Betrag von den 5 > Im VZ 2009 habe ich einen Verlust
> von 4Mio. Euro. Ich zahle hierbei also keine Steuern. Im VZ
> 2008 hatte ich einen Gewinn von 5 Mio. Euro. Angenommen ich
> musste 45% an Steuern zahlen. Das bedeutet, ich müsste
> 2250000 € an Steuern gezahlt haben. Nun kann ich von den
> 5 Mio. Euro Gewinn aus dem VZ 2008 eine Summe von 511500€
> abziehen. 5000000€-511500€= 4488500€.Das ist also der
> Verlustrücktrag.

Der Verlustrücktrag ist 511.500 € und kann in das Vorjahr zurück getragen werden.

> Und was jetzt? Was wird mit dieser Summe
> rechnerisch gemacht?

> Mio. € ab und erhalte 4488500€.

[ok]


Gewinn 2008 = 5.000.000
abzüglich Verlustrücktrag aus 2009 = 511.500

noch zu versteuernder Gewinn 2008 =  4.488.500
zu 45 % = 2.019.825

bereits gezahlt = 2.250.000

Steuer-Erstattung für 2008 = 230.175




> Was bedeutet das
> anschließend? Was wird mit diesem Betrag gemacht?


Die restlichen (4.000.000 - 511.500 =) 3.488.500 €  werden bei einem Verlustvortrag im Jahr 2010 oder späteren Jahren berücksichtigt.




Viele Grüße
Josef

Bezug
                                
Bezug
Verlustvortrag/Verlustrücktrag: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 10:50 Sa 13.02.2010
Autor: Owen

Ach so wird das gemacht. Jetzt ist es mir klarer, vielen Dank.

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