Welche Straftaten < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 12:42 Do 28.09.2006 | Autor: | JennaB |
Aufgabe | A will Schmuck aus einem Tresor (des C) stehlen. Da, aber B nur diesen knacken kann, hält ihm A eine galdene Pistole entgegen. B fügt sich. Auf dem Weg dorthin, erklärt A dem B das weitere Vorgehen. Beide gelangen durch eine offene Tür in die Geschäftsräume des C.
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Welche Straftaten kommen in Betracht? Und vor allem, käme eine Beihilfe bzw. Mittäterschaft in Frage? Was hat es mit dieser "offenen Tür" auf sich?
Ich hoffe, es kann jemand Licht ins Dunkle bringen. Ich bedanke mich jetzt schonmal,
LG
P.S.
Ich habe diese Frage auch in folgenden Foren auf anderen Internetseiten gestellt:
www.mindermeinung.de
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Hallo Jennaß,
1. A begeht Geiselnahme mit Waffengewalt an B.
2. A und B begehen weiterhin Einbruchsdiebstahl im schweren Fall. Ich gehe einmal davon aus, dass B bedingt durch die Nötigung der Geiselnahme mit Waffengewalt durch einen Richter nicht belangt werden kann, denn er würde bedingt durch die Weigerung sein Leben auf Spiel setzen.
3. Die "offene Tür" bedeutet, dass hier keine weiterer Einbruch vorliegt bzw. Hausfriedensbruch nach § 123 StGB.
Ich würde einmal sagen, dass A wenn er gefasst wird ein erhebliches Problem bekommt, ich denke ca. 4 - 5 Jahre bedingt durch die Geiselnahme. Es kommt natürlich auch darauf an, ob der Knabe schon vorbestraft ist bzw. war oder nicht, denn Wiederholungstäter bekommen bei Kapitalverbrechen eine gehörig auf die Mütze.
Gruß
Die schwangere Paepstin
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