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(Frage) beantwortet | Datum: | 11:36 Mi 02.05.2007 | Autor: | Susi26 |
Aufgabe | Ich habe diese Frage in keinem Forum auf Internetseiten gestellt. |
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.Welche Probeleme sehen die Gewerkschaften mit dem zweiten Arbeitsmarkt verbunden. </task>
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf Internetseiten gestellt.Stehe mit diesem Thema leider komplett auf Kriegsfuß wäre jemand so nett um mit etwas auf die Sprünge zu helfen.
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Hi Susi,
erst einmal *smile* !!!
> Welche Probeleme sehen die Gewerkschaften mit dem zweiten Arbeitsmarkt verbunden. Stehe mit diesem > Thema leider komplett auf Kriegsfuß wäre jemand so nett um mit etwas auf die Sprünge zu helfen.
Als erstes sollte man sich fremde Begriffe grob definieren. Das wäre dann in diesem Fall etwa so:
Zweiter Arbeitsmarkt:
Mit dem Schlagwort Zweiter Arbeitsmarkt bezeichnet man in Deutschland zusammenfassend alle staatlich subventionierten Arbeitsverhältnisse. Zu diesen gehören vor allem die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sowie die Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM). Ziel des Zweiten Arbeitsmarktes ist insbesondere, dass die dort Beschäftigten besser in den regulären (ersten) Arbeitsmarkt integriert werden können. Allerdings wird den Maßnahmen vorgeworfen, dass sie wenig effizient seien.
Gewerkschaften:
Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband der Arbeitnehmer.
Jetzt kann man das Problem näher betrachten! Ich denke die Gewerkschaften sind eher Profiteur des "zweiten Arbeitsmarktes". Und zwar aus folgenden Gründen:
- Bei einem zweiten Arbeitsmarkt erhalten die Gewerkschaften einen zunehmend tariffreien Raum - bei ABM wird bereits nur noch 80% des vergleichbaren Tariflohnes bezahlt - der optional zugunsten eines ersten Arbeitsmarktes und der damit verbundenen Hoffnung auf Stabilisierung des dortigen Tarifgefüges, mit dem Argument der Minderleistung jeweils als Bauernopfer genutzt werden kann.
- Die Kosten für einen Arbeitsplatz in einem öffentlich geförderten zweiten Arbeitsmarkt sind kaum höher als die von Ein-Euro-Jobs. Rechnet man die Einkommenssteuer und die Sozialabgaben der bislang Arbeitslosen heraus, sind staatlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse sogar günstiger.
JETZT kommen wir zu den Problemen, die auf die Gewerkschaften zukommen können. Dazu habe ich dir einen tollen Text im Kontext hier mal gepostet, aus dem du dir schön deine Antworten ableiten kannst:
"Der zweite Arbeitsmarkt ist eine Fehlkonstruktion"
Nach der amtlichen Statistik besitzt rund die Hälfte der bundesweit registrierten Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Von Arbeitslosigkeit sind also vorrangig Leichtlohnempfänger betroffen. Den steten Abbau einfacher Arbeitsplätze erklärt zum einen die von den Gewerkschaften jahrzehntelang verfolgte tarifäre Sockelungspolitik. Sie hat qualifikationsbedingte Lohndifferenzen eingeebnet und so insbesondere in den qualifikationsschwachen Leichtlohngruppen die Kosten der Arbeit einschließlich der Lohnnebenkosten über ihren produktiven Beitrag angehoben. Die Lohnnebenkosten, zum zweiten, hat der Fiskus dadurch in die Höhe getrieben, daß er in den Dienst der interpersonellen Umverteilung nicht nur steuerfinanzierte Transfers, sondern zunehmend auch beitragsfinanzierte Sozialleistungen eingespannt hat. Die Sozialpolitik übertrug allen Sparten der Sozialversicherung immer mehr Mindestsicherungsaufgaben mit beitragssteigernden Folgen. Was originärer Gegenstand eines umfassenden Gesellschaftsvertrags ist, findet sich heute als kostentreibender Bestandteil im individuellen Arbeitsvertrag. Die Zielsetzung der Gewerkschaften, untere Lohngruppen in den Tarifabschlüssen durch Sockelungsbeträge zu begünstigen, erhält ihre Berechtigung in der Sorge um die Existenzsicherung von Leichtlohnempfängern. Die Mindestsicherungsfunktion der Löhne können weder die altersbezogenen Leistungen der Rentenversicherung noch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe übernehmen. Arbeitslosengeld und (originäre) Arbeitslosenhilfe sind ohnehin zeitlich begrenzt, häufig ist die Aufstockung ungenügender Arbeitslosenhilfe durch Sozialhilfe erforderlich. Schon das von den Kommunen aufzubringende Finanzierungsvolumen macht augenfällig, daß die Sozialhilfe die Mindestsicherungsfunktion von Löhnen nicht ersetzen kann. Innerhalb des gegebenen beschäftigungs- und sozialpolitischen Ordnungsrahmens handeln die Tarifparteien durchaus rational, indes zum gesellschaftlichen Schaden: die Unternehmen, wenn sie unrentable Arbeitsplätze einsparen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften, wenn sie auf existenzsichernden Löhnen bestehen. Leichtlohnempfänger stecken in einem Dilemma: Fordern sie existenzsichernde Löhne, dann gefährden sie ihren Arbeitsplatz; lassen sie sich auf geringere, arbeitsplatzsichernde Löhne ein, dann gefährden sie - schlimmer noch - die Bedarfsdeckung auf eine ihnen zumutbare Weise. Also kämpfen sie mit den Gewerkschaften für existenzsichernde Löhne mit dem vorhersehbaren Ergebnis, den Arbeitsplatz zu verlieren. Auch die staatliche Förderung eines "zweiten Arbeitsmarkts" über Lohnsubventionen und sonstige ABM-Maßnahmen ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Schwerer als quantitative Beschränkungen wiegen indes ordnungspolitische Bedenken und Effizienzeinwände. Jene Arbeitsplätze nämlich, die die öffentliche Hand im zweiten Arbeitsmarkt einrichtet, gehen dem ersten Arbeitsmarkt, etwa privaten Sanierungsbetrieben, Gärtnereien oder Altenheimen, verloren. Die Maßnahmen bewirken also per saldo keine Ausdehnung des Arbeitsplatzangebots. Wenn schon Steuer- und Beitragsgelder für derartige Arbeiten vorhanden sind, sollte die öffentliche Hand Aufträge an private Anbieter vergeben, die Arbeitskräfte nach aller Erfahrung wirksamer als Behörden und Staatsbetriebe einsetzen.
Ich hoffe du kommst jetzt ein Stück weiter! Viel Spass beim "durcharbeiten"...*smile*.
Liebe Grüße
Analytiker
PS: Für ganz Interessierte (*g*) weitere Informationsquellen:
FAZ.net
ejsa-bayern.de
zeit.de
iab.de
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