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(Frage) beantwortet | Datum: | 10:51 Mo 01.05.2006 | Autor: | deifele0 |
Aufgabe | Wann muss mit welchem Zinssatz gerechnet werden? |
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Hallo,
soweit hab ich ja das Thema Zinseszinsrechnung kapiert, aber das mit den Zinssätzen ist mir noch ein Rätsel. Wann nimmt man den effektiven Zinssatz, wann den nominalen und wann den konformen?
Woran erkenne ich das in einer Aufgabe mit einem anderen Zinssatz als in der Aufgabenstellung angegeben ist rechnen muss.
Brauche dringend Hilfe.
Danke
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:45 Mo 01.05.2006 | Autor: | Josef |
Hallo deifele0,
> Wann muss mit welchem Zinssatz gerechnet werden?
> soweit hab ich ja das Thema Zinseszinsrechnung kapiert,
> aber das mit den Zinssätzen ist mir noch ein Rätsel. Wann
> nimmt man den effektiven Zinssatz, wann den nominalen und
> wann den konformen?
> Woran erkenne ich das in einer Aufgabe mit einem anderen
> Zinssatz als in der Aufgabenstellung angegeben ist rechnen
> muss.
Amtliche Grundlage und auch Rechengrundlage in einem Verzinsungsvorgang ist in der Regel der Nominalzinssatz (nomineller Zinssatz) - ein Zinssatz, der im wesentlichen ein "runder" Zinssatz ist, z.B. 5 % oder 5 1/4 %. Bei vielen Betrachtungen benötigt man aber zu Vergleichszwecken den effektivern Zinssatz (Effektivzinssatz). Dieser Zinssatz schließt Zahlungen ein, die die Zinsvorgänge begleiten, z.B. Gebühren, einmalige Schätzkosten, Bonuszusagen usw. Der Effektivsatz wird meist in Hundertstel Prozent angegeben, z.B. 5,52 %, so das inklusive aller sonstigen Zahlungsvorgänge im gesamten Verzinsungsprozeß eigentlich 5,52 % verzinst wird.
Der unterjährliche Zinssatz wird oft auch als relativer Zinssatz bezeichnet.
Unter dem nominellen Jahreszinssatz i versteht man genau denjenigen, der im Rahmen der einfachen Zinsrechnung dem relativen entspricht, wenn man die Laufzeit nicht in Zinsperioden, sondern in Jahren misst.
Als konformen Jahreszinssatz bezeichnet man denjenigen, welcher dem relativen Zinssatz bei reiner Zinseszinsrechnung entspricht.
Oft kommt es bei unterjährlichen Verzinsungsvorgängen vor, dass trotz mehrfacher Zinszahlung pro Jahr ein bestimmter vorgegebener nomineller Jahreszinssatz nicht überschritten werden soll. Mit anderen Worten soll bei diesen unterjährlichen Verzinsungen der nomielle Jahreszinssatz nicht vom effektiven Jahreszinssatz abweichen. Unter dieser Bedingung kann für die unterjährliche Zinsperiode nicht der relative Zinssatz vergütet werden, sondern ein anderer Satz, den man als den konformen unterjährlichen Zinssatz bezeichnet.
Ein Beispiel hierzu:
Eine Bank gewährt üblicherweise 8 % Jahreszinsen. Auf besonderen Wunsch werden die Zinsen 4 mal jährlich ausgeschüttet, wobei der effektive Jahreszinssatz von 8 % aber nicht überschritten werden darf. Wie groß muss pro Vierteljahr der konforme unterjährliche Zinssatz sein?
Lösung:
k = [mm]\wurzel[4]{1+0,08} -1 = 0,01943[/mm]
Pro Vierteljahr müssten 1,943 % Zinsen gezahlt werden, damit trotz der unterjährlichen Verzinsungsweise der nominelle (=effektive) Jahreszinssatz von 8 % nicht überschritten wird.
Im allgemeinen geht aus der Aufgabenstellung immer hervor, welcher Zinssatz zu errechnen ist. Bei etwas Übung bekommt man dann auch ein Gefühl dafür.
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:09 Fr 05.05.2006 | Autor: | deifele0 |
Hallo Josef,
auch für diese Frage wieder ein herzliches Dankeschön.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:21 Fr 05.05.2006 | Autor: | Josef |
Hallo deifele0,
vielen Dank für deine Mitteilung. Es freut mich, dass ich dir helfen konnte.
Viele Grüße
Josef
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