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Forum "Religion" - Zölibat
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Zölibat: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:19 Mo 19.02.2007
Autor: engel

Hallo!

Das Zölibat heißt doch, dass Pfarrer keine Familie also Frau und Kinder haben dürfen. Heißt das auch, dass sie übrhaupt keinen Sex haben dürfen, also außerehelich?

Das Zölibat darf man doch nicht mit dem verwechseln, was Nonnen und Mönche ablegen müssen? Was ist das nochmal? Ich glaub irgendwie was mit Armut und so.

Danke für eure Hilfe!

        
Bezug
Zölibat: Zölibat
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:26 Mo 19.02.2007
Autor: Josef

Hallo engel,

Zölibat, Zustand der Ehelosigkeit sowie der geschlechtlichen Enthaltsamkeit (siehe Askese). Der Zölibat existiert in vielen religiösen Traditionen, so z. B. im alten Judentum, bei den Essenern sowie bei Mönchen und Nonnen im Buddhismus, Jainismus und Hinduismus.

In der römisch-katholisch und orthodoxen Kirche gilt der Zölibat für Ordensgemeinschaften. In der Ostkirche dürfen Geistliche, die in der Gemeinde tätig sind, vor der Ordination heiraten, während Bischöfe den Zölibat befolgen. In der römisch-katholischen Kirche ist der Zölibat für alle Geistlichen vorgeschrieben, wobei die Kirche diese Lebensform durch das Neue Testament begründet (N. T., 1. Korinther 7, 6-7, 25; Matthäus 19, 12). Weitere Gründe, die für die Verpflichtung zum Zölibat angeführt werden, sind: (1) der Geistliche soll Gott in größerer Freiheit und mit ungeteiltem Eifer dienen können; (2) da der Geistliche dazu berufen ist, Jesus Christus zu dienen, ist für ihn das heiligere Leben in Enthaltsamkeit geboten. Dies soll jedoch nicht heißen, dass die Ehe kein heiliger Stand sei, sondern lediglich, dass der Zölibat einen Zustand höherer Vollkommenheit bedeutet.

Der Zölibat hat in der römisch-katholischen Kirche keinen dogmatischen Inhalt, sondern ist eine Disziplinarvorschrift.

Die Reformatoren verwarfen die Ehelosigkeit des Klerus. Für sie hatte Martin Luther das Beispiel gegeben, als er eine ehemalige Nonne heiratete. Die Heirat der Priester und die Abschaffung mönchischer Gelübde wurden zum Kennzeichen all jener christlichen Gemeinschaften, die ihre Loyalität gegenüber der römisch-katholischen Kirche kündigten. Nach den Artikeln der anglikanischen Kirche sind Bischöfe, Priester und Diakone nicht durch göttliches Gesetz zu jungfräulichem Leben oder zur Ehelosigkeit verpflichtet. Daher ist es ihnen erlaubt, dann zu heiraten, wenn sie es für richtig halten, in diesem Stand Gott besser dienen zu können.

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Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Zölibat: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:30 Mo 19.02.2007
Autor: Josef

Hallo engel,

Zölibat
[lateinisch] der, auch das, die religiös begründete Ehelosigkeit und sexuelle Enthaltsamkeit; in zahlreichen Religionen zeitweilig oder dauerhaft von Priestern, Mönchen und Nonnen gefordert. In der katholischen Kirche ist der Zölibat den Geistlichen (Diakonen, Priestern und Bischöfen) mit Ausnahme der zu ständigen Diakonen geweihten verheirateten Männer als lebenslang bindende Verpflichtung kirchenrechtlich vorgeschrieben; theologisch wird er als besonderes Geschenk Gottes gedeutet, das einen freien und ungeteilten Dienst an Gott und den Menschen ermögliche. Erstmals im 4.Jahrhundert eingeführt und lange Zeit schwer durchsetzbar, erlangte der Zölibat durch den Beschluss des zweiten Laterankonzils (1139) allgemeine Verbindlichkeit in der lateinischen Kirche, wurde durch das Konzil von Trient 1563 ausdrücklich bestätigt und besteht auch nach dem 2.Vatikanischen Konzil (196265) in der katholischen Kirche fort. Innerkirchliche Kritik erfährt der Zölibat in jüngster Zeit in Deutschland und in Westeuropa v.a. vor dem Hintergrund dort rückläufiger Priesterweihen, wobei die Kritiker betonen, dass es sich beim Zölibat nicht um eine Glaubenswahrheit handle, sondern um eine (revidierbare) kirchenrechtliche Vorschrift. Die evangelischen Kirchen lehnen den Pflichtzölibat ab; in der orthodoxen Kirche besteht eine Zölibatsverpflichtung nur für Bischöfe und Mönche; Diakone und Priester dürfen vor ihrer Weihe geschlossene Ehen fortführen, jedoch nach der Weihe keine Ehe mehr eingehen.

Literatur:
Hohmann, J. S.: Der Zölibat. Geschichte und Gegenwart eines umstrittenen Gesetzes. Frankfurt am Main u.a. 1993.
Bez, D.: Der Zölibat ein Machtinstrument der katholischen Kirche? Sinzheim 1995.
    
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001

Viele Grüße
Josef

Bezug
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