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Forum "Geschichte" - absolut. & moderner staat
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absolut. & moderner staat: eigenschaften
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:42 Do 24.11.2005
Autor: pravasins

hallo!
kann mir bitte jemand die eigenschaften eines absolutistischen staates und eines modernen staates auflisten?
lg

        
Bezug
absolut. & moderner staat: Absolutismus, Staatsform
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:18 Fr 25.11.2005
Autor: Josef

Hallo pravasins,

Absolutismus
der, Regierungsform der Monarchie, in der der Herrscher die von Mitwirkungs- und Kontrollorganen nicht eingeschränkte Herrschaftsgewalt innehat. Der Fürst steht dabei als Träger der Souveränität über den Gesetzen, bleibt aber an die Gebote der Religion, an das Naturrecht und die Staatsgrundgesetze gebunden (nicht in der Despotie und im Totalitarismus). Die absolute Monarchie des 17. und 18.Jahrhunderts setzte sich nach einer Phase des Frühabsolutismus (15./16.Jahrhundert) angesichts der Erschütterung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung in den Religionskriegen des 16.Jahrhunderts durch. In der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts bildete sich der aufgeklärte Absolutismus (Friedrich der Große, JosephII.) aus (Aufklärung). Der Absolutismus wurde theoretisch durch Machiavelli begründet, von J.Bodin und T.Hobbes formuliert. Kernbegriffe waren die Ideen der Souveränität und der Staatsräson sowie die Lehre vom Gesellschaftsvertrag, in der Wirtschaftspolitik der Merkantilismus. Seit der Französischen Revolution wurde der Absolutismus durch liberale Verfassungen abgelöst. Die geschichtliche Bedeutung des Absolutismus besteht v.a. darin, dass er versuchte, die Macht der privilegierten Stände (Adel und Klerus) zu brechen.

Literatur:
Anderson,P.: Die Entstehung des absolutistischen Staates. Aus dem Englischen. Frankfurt am Main 21984.
Duchhardt,H.: Das Zeitalter des Absolutismus. München 21992.
Garber,J.: Spätabsolutismus und bürgerliche Gesellschaft. Studien zur deutschen Staats- und Gesellschaftstheorie im Übergang zur Moderne. Frankfurt am Main 1992.
Gestrich,A.: Absolutismus und Öffentlichkeit. Politische Kommunikation in Deutschland zu Beginn des 18.Jahrhunderts. Göttingen 1994.
        
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001



Absolutismus, die Staatsform, in der die Herrschaftsgewalt im Staat weitgehend beim Monarchen liegt; auch die Bezeichnung für die durch die absolutistische Staatsform charakterisierte Epoche der europäischen Geschichte (vom 16. Jahrhundert bis zur Französischen Revolution 1789 bzw. in seiner Spätphase bis zur Revolution von 1848/49). Der Begriff Absolutismus ist eine Neuschöpfung des 19. Jahrhunderts und geht auf die von den Staatsdenkern Jean Bodin und Thomas Hobbes im 16. und 17. Jahrhundert wieder aufgenommene römische Rechtsformel princeps legibus solutus (lateinisch „der von den Gesetzen losgelöste Fürst”) zurück, die besagt, dass des Herrschers Wille als oberstes Gesetz absolut gilt. Der Begriff steht also für eine Regierungsform, in der der Herrscher seinen Willen mit Hilfe einer von ihm abhängigen Bürokratie, einer ihm ergebenen Armee und einer ihm unterstehenden obersten Gerichtsbarkeit durchsetzt, in der er ohne die Mitwirkung einer Volksvertretung wie der Stände und ohne Kontrollorgan regiert und die ungeteilte Herrschaftsgewalt in seinen Händen vereint. Von der Willkürherrschaft z. B. eines Despoten unterscheidet sich der Absolutismus insofern, als sich der absolutistische Monarch auf das Gottesgnadentum beruft, d. h. er beansprucht für sich, aus göttlichem Recht zu regieren, und sich dem überkommenen menschlichen Recht verpflichtet sieht. Oberste Maximen des absolutistischen Herrschers sind die Souveränität und die Staatsraison, also die Unabhängigkeit des Monarchen nach innen und nach außen sowie das auf die Wahrung und Mehrung des Nutzen des Staates ausgerichtete Handeln.

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Bezug
        
Bezug
absolut. & moderner staat: moderner Staat
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:21 Fr 25.11.2005
Autor: Josef

Hallo pravas,

Das entscheidende Merkmal des modernen Staates ist seine Souveränität, seine Grundlage bildet das Recht.

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