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Forum "Politik/Wirtschaft" - annahmeverzug
annahmeverzug < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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annahmeverzug: aufgaben
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:55 Di 07.02.2006
Autor: hiphopergirlnrwno2

Hallo!!! kann mir mal bitte hier einer weiter helfen und zwar:
komme ich mit diesen fällen nicht zu recht

1) geben sie in den nachfolgenden fällen an, wie sie sich als lieferer verhalten würden:

a) ein kunde gerät in annahmeverzug für einen warenwert über 450,00€.

b) ein großhändler nimmt eine warensendung konserven nicht an, weil er betriebsferien hat.

c) ein kunde, mit dem langjährige geschäftsbeziehungen bestehen, verweigert ohne angabe von gründen die annahme der warenlieferung.

d) die kantine eines krankenhauses lehnt die annahme bestellter frischer champignons ab.

e) ein kunde lehnt die annahme eines bestellten surfsbrettes ab, weil er sich den fuß gebrochen hat und nicht in den urlaub fahren kann.

ich verstehe echt nicht was ich hier machen soll!
hoffe mir kann einer weiter helfen das wäre echt nett!!!

danke schonmal!!!
lg sarah

        
Bezug
annahmeverzug: Tipps
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:54 Mi 08.02.2006
Autor: Josef

Hallo Sarah,


bei Annahmeverzug kann geprüft werden, ob Anspruch besteht auf:

BGB § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

BGB § 644 Gefahrtragung


>  
> 1) geben sie in den nachfolgenden fällen an, wie sie sich
> als lieferer verhalten würden:
>  
> a) ein kunde gerät in annahmeverzug für einen warenwert
> über 450,00€.

Für Schäden, die an der Ware entstehen, muss der Kunde selber aufkommen.

>  
> b) ein großhändler nimmt eine warensendung konserven nicht
> an, weil er betriebsferien hat.
>  

Der Großhändler muss ggf. Lagerkosten oder sonstige Kosten tragen.

> c) ein kunde, mit dem langjährige geschäftsbeziehungen
> bestehen, verweigert ohne angabe von gründen die annahme
> der warenlieferung.
>  

Er haftet für die Ware. Er muss die entstanden Mehrkosten (Lieferkosten) tragen)


> d) die kantine eines krankenhauses lehnt die annahme
> bestellter frischer champignons ab.
>  

Die Kantine muss die Kosten (Lieferung, Verderb der Ware) tragen


> e) ein kunde lehnt die annahme eines bestellten
> surfsbrettes ab, weil er sich den fuß gebrochen hat und
> nicht in den urlaub fahren kann.
>  

Auch er hat die dadurch entstanden Mehrkosten zu tragen.


Viele Grüße
Josef


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