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Forum "Jura" - schaden berechnen
schaden berechnen < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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schaden berechnen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:12 Sa 04.07.2009
Autor: der_puma

hi,

habe mal eine frage, wie man konkret einen schadenserstaz berechnet.

1) aber nur vorab: minderung bei einem mangel im rahmen eines kaufvertrages und schadensersatz statt der leistung kann man nebeneinander verlangen oder?

2) wenn v k eine vase eine berühmten designers verkauft, die einen objektiven wert von 50000 euro hat, für 25000 und es sich herausstellt , dass es eine vase von ikea ist, die mittlerweile einen sammlerwert vn 5000 euro hat....welchen schaden hat er erlittten?

ich hätte den schaden so berechnet: der wert der durch einen nicht behebbaren mangel ( die vase kann weder nachbessert noch nachgeliefert werden, es handelt sich um eine stückschuld) unmöglich gewordenen leistung beträgt 50000, der wert der geschuldeten leistung 25000....also ist der schaden 25000.....nimmt k aber die mangelhafte vase an und mindert den kaufpreis....so mindert sich der schaden: 2500 muss er dann für die ikea vase zahlen, die 5000 wert ist, sodass er einen vermögenszuwachse von 2500 erhält und sein gesmatschaden nur noch 22500 beträgt?

was sagt ihr dazu ??

gruß


        
Bezug
schaden berechnen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:22 So 05.07.2009
Autor: Josef


> habe mal eine frage, wie man konkret einen schadenserstaz
> berechnet.
>
> 1) aber nur vorab: minderung bei einem mangel im rahmen
> eines kaufvertrages und schadensersatz statt der leistung
> kann man nebeneinander verlangen oder?



[]siehe hier

unter: Grundgedanke

>
> 2) wenn v k eine vase eine berühmten designers verkauft,
> die einen objektiven wert von 50000 euro hat, für 25000
> und es sich herausstellt , dass es eine vase von ikea ist,
> die mittlerweile einen sammlerwert vn 5000 euro
> hat....welchen schaden hat er erlittten?
>
> ich hätte den schaden so berechnet: der wert der durch
> einen nicht behebbaren mangel ( die vase kann weder
> nachbessert noch nachgeliefert werden, es handelt sich um
> eine stückschuld) unmöglich gewordenen leistung beträgt
> 50000, der wert der geschuldeten leistung 25000....also ist
> der schaden 25000.....nimmt k aber die mangelhafte vase an
> und mindert den kaufpreis....so mindert sich der schaden:
> 2500 muss er dann für die ikea vase zahlen, die 5000 wert
> ist, sodass er einen vermögenszuwachse von 2500 erhält
> und sein gesmatschaden nur noch 22500 beträgt?
>
> was sagt ihr dazu ??
>

Schadensersatz statt der Leistung
Der BGH hat in dem Urteil BGH 19.10.2005 - VIII ZR 392/03 die abstrakte Schadensberechnung eines Kaufmanns gemäß § 252 S. 2 BGB erleichtert: Danach wird vermutet, dass der Kaufmann marktgängige Ware zum Marktpreis hätte absetzen können. Durch diese Vermutung ist nachgewiesen, dass der in dem Marktpreis enthaltene Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge hätte erzielt werden können.

[]Quelle

[]siehe hier


Bei der Beschädigung von Sachen kommt es grundsätzlich auf den objektiven Wert an, die subjektive Wertschätzung des Ersatzberechtigten ist als solche nicht zu berücksichtigen (sog. Affektionsinteresse). Anders ist es jedoch, wenn sich für die Liebhaberei ein Markt gebildet hat (z. B. Oldtimer, Briefmarken), dann bestimmt das Affektionsinteresse den Marktwert und dieser Marktwert ist zu ersetzen.


[]Quelle



Viele Grüße
Josef

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