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Forum "Jura" - vertrag-sachmangel
vertrag-sachmangel < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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vertrag-sachmangel: idee
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:48 Sa 07.08.2010
Autor: hilly

Aufgabe
Hallo zusammen,
ein 18-jähriger mann kauft gesichtswasser in apotheke.der mann sah eine werbung im fernsehen und dort wurde versprochen,das bei regelmäßiger und korrekter anwendung,seine pickel verschwinden.der verkäufer kannte die werbung nicht und der junge mann fragte nicht nach der wirksamkeit des gesichtswassers.es stellte sich kein erfolg in bezug auf das verschwinden der pikel ein.der mann möchte eine rückzahlung des kaufpreises.zu recht ?

der mann könnte einen anspruch auf rückzahlung des kaufpreises  gegen verkäufer gem. §§ 437,323 BGB haben
1.wirksamer kaufvertrag entstanden nach § 433 BGB
2.Sachmangel gem. 434 BGB-bei gefahrenübergang schon
3. vertretenmüssen des verkäufers gem. § 275 BGB
4.garantieleistung [mm] \herstellerhaftung [/mm]
5.rücktritt gem. 323 BGB (sachmangel des produkts)
6. anspruch entstanden
verkäufer=unternehmer  mann=privatperson
Was haltet ihr davon ?
danke für eure tipps
ich habe diese frage in keinem forum auf anderen internetseiten gestellt
habe diese frage in keinem anderen forum gestellt
ich habe die frage in keinem anderen forum gestellt

        
Bezug
vertrag-sachmangel: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 08:43 So 08.08.2010
Autor: Josef

Hallo hilly,

> Hallo zusammen,
>  ein 18-jähriger mann kauft gesichtswasser in apotheke.der
> mann sah eine werbung im fernsehen und dort wurde
> versprochen,das bei regelmäßiger und korrekter
> anwendung,seine pickel verschwinden.der verkäufer kannte
> die werbung nicht und der junge mann fragte nicht nach der
> wirksamkeit des gesichtswassers.es stellte sich kein erfolg
> in bezug auf das verschwinden der pikel ein.der mann
> möchte eine rückzahlung des kaufpreises.zu recht ?


>  der mann könnte einen anspruch auf rückzahlung des
> kaufpreises  gegen verkäufer gem. §§ 437,323 BGB haben


[ok]

>  1.wirksamer kaufvertrag entstanden nach § 433 BGB

[ok]

Allgemeine Regelungen gem. §§. 280 ff.
Besondere Regelungen bei Gewährleistung für Sachmängel (§ 434) gem. )) 437 ff.




>  2.Sachmangel gem. 434 BGB-bei gefahrenübergang schon

[ok]

>  3. vertretenmüssen des verkäufers gem. § 275 BGB

[ok]

>  4.garantieleistung [mm]\herstellerhaftung[/mm]


[ok]

>  5.rücktritt gem. 323 BGB (sachmangel des produkts)

[ok]

>  6. anspruch entstanden


[ok]

>  verkäufer=unternehmer  mann=privatperson


[ok]

>  Was haltet ihr davon ?
>  danke für eure tipps


Schlechtererfüllung:

Sachmangel (§ 434 ff.)

Qualitätsmangel

Beschaffenheit vereinbart (§ 434 (1) S. 1

Die tatsächliche Beschaffenheit weicht von der Vereinbarung ab.




Beschaffenheit nicht vereinbart (§ 434 (1) S. 2:

- eignet sich nicht für die vereinbarte Verwendung (S. 2 Nr. 1) - subj. Fehler

- Beschaffenheit entspricht nicht der Werbung oder Kennzeichnung über best. Eigenschaften (Ausnahme: Der Verkäufer hat keine Kenntnis von diesen Äußerungen oder von Änderungen z.B. in der Werbung oder es besteht keine Beeinflussung der Kaufentscheidung durch Veränderung in der Beschaffenheit) (S.  3) - objekt. Fehler



Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
vertrag-sachmangel: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 20:34 So 08.08.2010
Autor: hilly

danke josef,
für die rückmeldung.

Bezug
                        
Bezug
vertrag-sachmangel: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 06:24 Mo 09.08.2010
Autor: Josef

Hallo hilly,

> danke josef,
>  für die rückmeldung.


Gern geschehen!



Viele Grüße
Josef

Bezug
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