vertrag,leistungsstörung < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) überfällig | Datum: | 22:17 Sa 03.07.2010 | Autor: | hilly |
Hallo zusammen,
Hätte eine Frage,ob mein Lösungsansatz richtig ist.
À kauft bei Möbelhaus M Stühle .Bei Vertrag wird eine Lieferfrist vereinbart.M liefert nicht zum vereinbarten Zeitpunkt .A braucht die Stühle für seine Mietwohnung .Ohne dieses Mobilar kann er die Wohnung nicht vermieten und will von M das Geld für entgangene Miete.
Würde den Fall nach Paragraph 433 BGB iVm Paragraph 280,286 BGB lösen .
Prüfen ob wirksamer Vertrag vorliegt,liegt Unmöglichkeit vor,Mahnung erforderlich ,Leistung statt Schadensersatz .
Ist das korrekt?
Gruß. Hilly
ich habe diese frage in keinem forum auf anderen internetseiten gestellt
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 22:34 Sa 03.07.2010 | Autor: | Loddar |
Hallo hilly,
!!
Hast Du Dir mal unsere Forenregeln durchgelesen? Mir scheint nicht so ...
Denn genau dort steht auch etwas über nette Begrüßung, Gruß am Ende und vor allem über eigene Lösungsansätze - und nicht nur eine lieblos dahingerotzte (sorry!) und vor Tippfehlern strotzende Aufgabenstellung.
Gruß
Loddar
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:27 So 04.07.2010 | Autor: | hilly |
Hallo Loddar,
Tut mir leid.Wollte niemand zu nahe treten.Entschuldige mich
Gruß Hilly
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 22:20 Di 03.08.2010 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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